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Warum sind Rechtsanwälte so teuer?

Das nachstehende Zitat stammt aus einem 2014 von Sam Glover auf lawyerist.com veröffentlichten und kontrovers diskutierten Artikel:


"After a client signs a retainer with me, I look them in the eye and tell them “Okay, you don’t have to worry about this any more. Your problems are now my problems.” It is just a thing I say, but it is a true thing I say. My clients go home and sleep soundly for the first time in weeks or months. I go home and think about the legal issues all evening. At night I dream about my client’s case. Sometimes I wake up in a cold sweat and pull up the scheduling order on my phone, convinced I blew a deadline. When I am at the playground with my kids, I check my email in case I get something from opposing counsel or the court. When I go out to dinner with my wife, I talk about hearings and depositions."


Stimmt schon.

 

Mandanten laden zunächst einmal ihre Probleme beim Rechtsanwalt ab. Das ist auch gut so, dort soll der "Müll" einmal hin.

 

Natürlich werden die Probleme dadurch nicht zu Problemen des Anwalts. Aber auch ich habe schon schlecht geschlafen, weil mich Rechtsfragen meiner Mandanten bis ins Bett verfolgt haben. Auch ich habe schon von versäumten Fristen geträumt. Und ich kenne keinen Rechtsanwalt, der - wenn er ehrlich ist - das nicht auch schon erlebt hat.

Aber ist das der Grund, warum Anwälte teuer sein müssen?

 

Ich glaube nicht.

Rechtsanwalt Mirko Laudon rechnet in einem Artikel auf strafakte.de vor, wie es zu einem Stundensatz von 200 Euro kommt. Diese Berechnungen stimmen vom Grundsatz her. Jeder Rechtsanwalt muss, will er Mandanten längerfristig beraten, auch unternehmerisch denken und sollte daher den Stundensatz, den er pro "billable hour" verdienen muss, um seine Kosten zu decken und einen angemessenen Gewinn zu verdienen, nach dieser Formel berechnen.

 

Da Kanzleistrukturen und damit auch die Kosten der Rechtsanwälte verschieden sind, sind es auch die Stundensätze. So ergibt sich dann auch eine Bandbreite von 200 bis 700 Euro.

Der Preis einer Stunde

Kostensicherheit durch Pauschalhonorare?

In jüngster Zeit kommen immer mehr (Unternehmens-) Mandanten davon ab, mit Rechtsanwälten Stundenhonorare zu vereinbaren. Denn der vereinbarte Stundensatz ist das eine. Aber diese Vereinbarung gibt nur scheinbar Kostensicherheit oder Transparenz. Denn der Mandant weiß im Vorhinein ja nicht, wie viele Stunden berechnet werden.

 

So kann ein vermeintlich günstiger Rechtsanwalt am Ende teurer sein als der Kollege mit dem höheren Stundensatz, weil dieser vielleicht aufgrund seiner Spezialisierung nur die halbe Zeit für die Bearbeitung benötigt.

 

Hier liegt das Problem der Mandanten: Sie können nicht wissen, wie viele Stunden für ihre Causa berechnet werden. Das wissen ja oft die Rechtsanwälte im vorhinein auch nicht.

 

Kostensicherheit geben Pauschalhonorare. Diese befinden sich daher derzeit auf dem Vormarsch. Der Mandant weiß, was er wann zahlen muss. Der Rechtsanwalt weiß, wieviel er für seine Arbeit erhalten wird. Und wird sich im eigenen Interesse um eine effiziente Mandatsbearbeitung kümmern. Das ist auch im Interesse des Mandanten.

Gibt es noch andere Möglichkeiten der Honorarberechnung?

Ja. Die Honorarberechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Informationen dazu gibt die Broschüre "Mein Recht ist kostbar" des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.

 

Das RATG enthält 9 Tarifposten für die verschiedenen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts. Wesentliches Kriterium dafür, wie teuer eine Rechtsanwaltsleistung ist, ist die Bemessungsgrundlage oder der Streitwert. Also ist im Gespräch mit dem Rechtsanwalt vorab die Frage zu klären:

 

Worum geht es und wie ist dieser Streitgegenstand zu bewerten?

Die Rechtsschutzversicherung - Anwalts-Liebling?

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

 

Nur zur Klarstellung: bei weitem nicht alles. Gehen Sie davon aus, dass ein erklecklicher Teil der Anwaltsrechnung nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Wenn nicht überhaupt eine Deckungsablehnung erfolgt.

 

Was müssen Sie selbst zahlen?

 

Da wäre einmal der Selbstbehalt. Dann bei Unternehmern die Umsatzsteuer. Darüber hinaus zahlen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur den "loco Tarif", also die Kosten eines am Gerichtssprengel ortsansässigen Rechtsanwalts. Ist Ihr Anwalt am Gerichtssitz nicht ansässig, verrechnet er nach dem RATG aber den "doppelten Einheitssatz" - und die Versicherung zahlt nur den einfachen Einheitssatz.

Der Frühe Vogel

fängt den Wurm.

 

Je früher Sie mit Ihrem Anliegen zu einem Rechtsanwalt gehen umso kostengünstiger wird meistens die Beratung ausfallen.

 

Wenn der Karren einmal festsitzt, ist der Aufwand größer und das Ergebnis nicht selten weniger zufriedenstellend.

Fazit

Danke, dass Sie den Artikel bis hier gelesen haben.

 

Auch wenn Sie jetzt so schlau sind wie zuvor.

 

Was sollen Sie also machen?

 

  • Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, wie er das Honorar berechnen wird.
  • Fragen Sie nach seinem Stundensatz und vor allem nach seiner Spezialisierung und mit welchem Stundenaufwand er rechnet.
  • Fragen Sie, ob der Stundenwaufwand abgeschätzt werden kann.
  • Erkundigen Sie sich nach dem Möglichkeit einer Pauschalvereinbarung.
  • Bei Abrechnung nach dem RATG klären Sie die Bemessungsgrundlage ab und fragen Sie nach dem tariflichen Honorar z.B. eines Briefes oder Telefonats bei dieser Bemessungsgrundlage.
  • Gehen Sie rechtzeitig zum Anwalt, solange Ihr Anliegen noch gestaltet werden kann.
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RA Mag. Bernd Trappmaier

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