Mietverträge (ausgenommen über Wohnungen) lösen eine Rechtsgeschäftsgebühr aus. Für diese haften der Vermieter und der Mieter solidarisch.
Eine Vertragsklausel, nach der der Mieter die Gebühr alleine vollständig tragen muss, ist wohl in der Regel nichtig. Der Mieter kann daher gegen den Vermieter in Höhe der Hälfte der Gebühr Regress nehmen.
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