Recht hat man nicht –Recht wird gemacht

Geschäftsführer und Führungspersonen von Gesellschaften sind gefordert


Auch die Auslegung von Gesetz und Recht ist nicht selten eine Frage des Standpunktes. Viele Beispiele dafür liefern uns die täglichen Nachrichten. Dabei geht es nicht nur um Strafrecht. Ein weniger spektakulärer Bereich ist das Wirtschaftsrecht und –unrecht. Und nicht selten geht es um viel Geld und Existenzen. Gesetze und Rahmenbedingungen werden permanent angepasst und aktualisiert. Geschäftsführer und Führungspersonen von Gesellschaften sind gefordert sich auf dem Laufenden zu halten. Aber auch Familienunternehmen, Vermieter und Selbständige sollten sich kundig machen, bevor es teuer wird.

Dkkfm. Roland Hahn, freier Redakteur sprach mit Mag. Bernd Trappmaier, Wirtschaftsanwalt in Korneuburg

R. Hahn: Herr Mag. B. Trappmaier, was kann man sich man unter einem Wirtschaftsanwalt vorstellen?

 

Mag. B. Trappmaier:  Den Begriff Wirtschaftsanwalt gibt es so eigentlich nicht. Das ist eher umgangssprachlich. Aber man versteht darunter einen Rechtsanwalt, der sich mit wirtschaftlichen Angelegenheiten beschäftigt, der Unternehmer als Mandanten hat, der für Unternehmer Fälle mit wirtschaftlichem Sachverhalt bearbeitet.

 

R. Hahn: Können Sie Beispiele nennen?

 

Mag. B. Trappmaier:  Das können Fälle sein z.B. im Unternehmensrecht, im Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht, im Arbeitsrecht, im gewerblichen Mietrecht, im Gewerberecht, im Vergaberecht, im Immaterialgüterrecht, wo es um Marken, Muster, Patente geht.

 

R. Hahn: Wie kam es dazu, dass Sie sich auf diese Themen spezialisiert haben?

 

Mag. B. Trappmaier:  Ich war vom Beginn meiner Ausbildung immer in diesem Bereich tätig und das hat sich eben weiterentwickelt. Ich habe schon immer Unternehmensmandanten betreut. Mit der Gründung meiner eigenen Kanzlei als selbständiger Rechtsanwalt habe ich mich von vornhinein auf Unternehmensmandate positioniert. D.h. ich betreue keine keine Scheidungssachen, keine Familiensachen, keine Verkehrsunfallsachen, keine Strafrechtssachen. Meine ganze Erfahrung liegt im Unternehmensbereich.

 

R. Hahn: Wieviel Jahre Erfahrung bringen Sie für Ihre Kunden in die Waagschale?

 

Mag. B. Trappmaier: Ich habe mich im Jahr 2003 selbständig gemacht. Dazu kommt die Zeit bei der Ausbildungskanzlei von 1996 bis 2002.

 

R. Hahn: Wenn man nicht viel mit Anwälten zu tun hat – und wer will das schon – der liest in den Medien von Staranwälten, von aggressiven Rechtsanwälten, von Anwälten, die sich geradezu aufdrängen. Was ist Ihre Philosophie, wie würden Sie Ihre Art zu arbeiten beschreiben?

 

Mag. B. Trappmaier: Anwälte, die man aus den Medien kennt, bedienen hauptsächlich Mandanten im Strafrechtsbereich. Darüber wird am Ehesten medial berichtet. Ich selbst arbeite lieber dezent im Hintergrund.

 

R. Hahn: Können Sie zum Illustrieren Ihrer Tätigkeit einige Fallbeispiele nennen, die vielleicht überraschend ausgegangen sind?

 

Mag. B. Trappmaier: Es gibt immer wieder Fälle, wo es um viel geht. Gerichtsfälle darf ich aus Gründen der Vertraulichkeit nicht nennen. Ich schaue mir aber alle Sachen vorher genau an. Man sieht bald, in welche Richtung es geht und kann schon im Vorfeld, bevor es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, den Mandanten beraten, wenn ein Vergleich sinnvoll ist.

 

R. Hahn: Wie auf Ihrer Website zu lesen ist, geht es Ihnen nicht um das Streiten sondern Sie arbeiten eher präventiv?!

 

Mag. B. Trappmaier: Richtig – eine gerichtliche Auseinandersetzung ist die letzte Option, wenn alle zuvor zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Oft geht es meinen Klienten nur darum zu erfahren, wie ihre eigene Rechtsposition ist und welche Rechten und Pflichten sie haben.

 

R. Hahn: Was machen Unternehmer im Vorfeld für Fehler, dass es zu unklaren Verhältnissen kommt?

 

Mag. B. Trappmaier: Hier beobachte ich in den Zeiten des Internets immer öfter, dass Musterverträge aus dem Internet unreflektiert verwendet werden. Diese Muster können die Besonderheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Gerade bei Gesellschaftsverträgen wird außerdem viel zu wenig darüber nachgedacht, was passieren soll, wenn die Gesellschafter nicht mehr miteinander können. Unklare Verhältnisse führen zu Auseinandersetzungen.

 

Andererseits wird in vielen Verträgen auch unnötig überreguliert. Das geschieht oft aus Unkenntnis der gesetzlichen Lage. Es ist sehr viel gesetzlich geregelt. Manche Gesetze sind „zwingend“, das heißt hier kann ich vertraglich gar nichts anderes vereinbaren als ohnehin schon im Gesetz steht. Aber auch gesetzliche Regelungen, die nicht zwingend sind, können nicht nach Belieben abgeändert werden. Oft versucht ein Verhandlungspartner, seine Position gegenüber dem Gesetz einseitig zu verbessern. Das kann zur Überraschung dieser Partei aber dazu führen, dass gerade diese Regelung unwirksam ist, was vor allem wenn man es als Unternehmen mit Konsumenten zu tun hat, der Fall sein kann. Ich empfehle auch, Allgemeine Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen. Verhältnisse ändern sich, es kommen neue Gesetze, da sollte man als Unternehmer proaktiv sein.

 

R. Hahn: Wie sollte man sich als Unternehmer auf dem Laufenden halten?

 

Mag. B. Trappmaier: Gesetze werden immer rascher verabschiedet - auch in Verbindung mit europäischem Recht. Man kann Geschäftsführern und Unternehmern nur empfehlen sich regelmäßig rechtlich beraten zu lassen.

 

R. Hahn: Vielleicht zum Schluss etwas zu Ihrer Person, wie finden Sie Ausgleich zum Alltag?

 

Mag. B. Trappmaier: In meiner Familie, und mit Sport. Ich laufe gerne und nehme regelmäßig auch an Laufveranstaltungen teil.

 

R. Hahn: …also für einen langen Atem für Ihre Klienten. Wir danken für das Gespräch.

 

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