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Mythos 12 Stunden Tag. Wie funktioniert der 12 Stunden Tag wirklich?

"Zu langes Arbeiten schadet der Gesundheit. Das Gesetz bedeutet weniger Zeit für Freizeit und Familie. Denn wann Zeitausgleich genommen werden darf, bestimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Auftragslage. Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, wie groß der Druck auf die Beschäftigten bereits jetzt ist."

Soweit der Standpunkt der Arbeiterkammer.

Die Verunsicherung zu dem Thema ist groß. Unter Arbeitnehmern genauso wie unter Arbeitgebern.

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Was gilt wirklich?

Auch wir erhalten regelmäßig Anfragen zu diesem Thema. Daher kommt hier eine Aufklärung.

Am Anfang: das Gesetz

Der 12 Stunden Tag ist im Arbeitszeitgesetz (AZG) geregelt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Normalarbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz mit 40 Stunden festgesetzt.

Das AZG beinhaltete schon vor der Novelle dazu abweichende Bestimmungen.

 

So kann der Kollektivvertrag zulassen, dass in einzelnen Wochen die Normalarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von bis zu 8 Wochen auf höchstens 50 Stunden ausgedehnt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass innerhalb dieses Durchrechnungszeitraumes trotzdem im Durchschnitt 40 Wochenstunden nicht überschritten werden. Hier ist also in einzelnen Wochen ein Spitzenausgleich möglich, in anderen Wochen muss dann entsprechend weniger gearbeitet werden, damit sich im Durchschnitt wieder die 40 Stunden ausgehen. Die tägliche Normalarbeitszeit darf in diesen Fällen auch in den Wochen mit höheren Stunden 9 Stunden nicht überschreiten.

Voraussetzung: erhöhter Arbeitsbedarf

Die neue Regelung gilt nur, wenn ein erhöhter Arbeitsbedarf im Unternehmen vorliegt.

 

Im Fall eines erhöhten Arbeitsbedarfes darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden ausgedehnt werden. Durchschnittlich bedeutet in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen.

 

In diesem Fall sind wöchentlich maximal 20 Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf auf 12 Stunden ausgedehnt werden.

 

Der 12 Stunden Tag darf also nicht zur Regel werden. Er ist und bleibt eine Ausnahme für Zeiten eines erhöhten Arbeitsbedarfes. Da die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum höchstens 48 Stunden betragen darf muss in anderen Wochen ein Ausgleich geschaffen werden.

Beispiel

Ein Betrieb hat einen erhöhten Arbeitsbedarf. Der Arbeitgeber ordnet an, dass in einer Woche 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Die Wochenarbeitszeit beträgt daher in dieser Woche 60 Stunden.

 

Im Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen darf die Wochenarbeitszeit aber nur 48 Stunden betragen. Die 12 Stunden, die in der ersten Woche über diesen 48 Stunden liegen, sind auf die restlichen 16 Wochen des Durchrechnungszeitraums zu verteilen.

Damit Darf in diesen restlichen 16 Wochen im Durchschnitt nur mehr 47,25 Stunden pro Woche gearbeitet werden.

Das Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer

Arbeitnehmern steht es frei, angeordnete Überstunden abzulehnen, wenn dadurch die Tagesarbeitszeit 10 Stunden und die Wochenarbeitszeit 50 Stunden überschreiten würde.

 

Die Ablehnung muss keine Gründe enthalten. Arbeitnehmer dürfen wegen einer derartigen Ablehnung nicht benachteiligt werden.

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RA Mag. Bernd Trappmaier

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