Immobilienrecht Anwalt

Mag. Bernd Trappmaier – Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Recht hat man nicht. Recht wird gemacht.

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kostenfrei & unverbindlich.

Professionelle Unterstützung

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Immobilien

Verträge erstellt

Mag. Bernd Trappmaier

Ihr Rechtsanwalt für Immobilien bei Wien

Als Anwalt für Immobilienrecht bei Wien finden wir Lösungen für Ihre immobilienrechtlichen Anliegen. Ob Kaufvertrag, Vermietung oder Wohnungseigentum – mit fachkundiger Beratung, viel Know-how und Leidenschaft sind wir der Anwalt an Ihrer Seite.

20+ Jahre Erfahrung im Immobilienrecht

Wir haben bereits Immobilientransaktionen im Gesamtwert von
EUR
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treuhändig abgewickelt.

Immobilienrecht Anwalt
für Ihre Anliegen

Ob Haus, Wohnung oder eine andere Immobilie bzw. Liegenschaft: Rechtsanwalt Mag. Trappmaier und sein Team stehen Ihnen als Experten zur Seite. Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht setzen Ihr Recht durch, beantworten alle rechtlichen Fragen und kümmern sich individuell um jeden Fall. 

Gerne übernehmen wir außerdem die Prüfung und Erstellung von Verträgen, Eintragungen einer Liegenschaft im Grundbuch sowie den Kontakt zum Finanzamt und der finanzierenden Bank.

Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Immobilienrecht

Unsere Leistungen als Immobilienrecht Anwalt

Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht nahe Wien bieten wir Ihnen die unterschiedlichsten Leistungen im Liegenschafts- und Immobilienrecht.

Kauf

Gerade beim Immobilienkauf ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für Immobilien beraten zu lassen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.

Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder andere Liegenschaft – wir beraten, erstellen und prüfen Verträge & wickeln ganze Kaufprozesse ab (Grundbucheintrag, Finanzamt etc.).

Ganz konkret übernehmen wir folgende Leistungen:

Kaufvertrag aufsetzen

Wir erstellen rechtssichere, individuell abgestimmte Kaufverträge für Ihre Immobilientransaktion.

Erstellung & Prüfung von Kaufverträgen

Unser Team prüft bestehende Kaufverträge sorgfältig und optimiert Inhalte zu Ihrem rechtlichen Vorteil.

Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch

Wir veranlassen die ordnungsgemäße Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch.

Treuhandschaft

Wir übernehmen die sichere treuhändige Abwicklung des Kaufpreises bis zur grundbücherlichen Durchführung.

Abwicklung mit Finanzamt & finanzierender Bank

Wir koordinieren sämtliche Schritte mit Finanzamt und Bank – effizient und reibungslos.

Unverbindliche Beratung
Der Kaufvertrag

Als Immobilienrecht Anwalt werden wir oft gefragt: “Wann bekomme ich als Verkäufer mein Geld vom Käufer?”

Wir haben die wichtigsten Schritte samt der jeweiligen Dauer zusammengefasst:

1. Kaufvertrag wird unterschrieben
2. Kaufpreis geht auf unserem Treuhandkonto ein

Dauer: ca. 2 Wochen

3. Käufer wird im Grundbuch eingetragen

Dauer: ca. 2–3 Wochen

4. Pfandgläubiger werden ausgezahlt & Immobilien-ertragssteuer wird überwiesen

Dauer: ca. 2–3 Wochen

5. Pfandgläubiger stellen eine Löschungserklärung aus

Dauer: ca. 2 Wochen

6. Belastungen im Grundbuch werden gelöscht

Dauer: ca. 2 Wochen

7. Sie bekommen Ihr Geld!

Vermietung

Sie wollen eine Immobilie vermieten, müssen eine Räumungsklage durchsetzen oder brauchen einen Mietvertrag? Wir sind Ihr Rechtsanwalt mit Kanzlei nahe Wien. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Das bieten wir Ihnen:

Aufsetzen eines Mietvertrags

Wir erstellen rechtssichere Mietverträge, individuell angepasst an Immobilie, Nutzung und Ihre Interessen.

Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie fundiert zu Rechten, Pflichten und Handlungsmöglichkeiten im Mietrecht.

Vertretung bei Streitigkeiten

Wir vertreten Sie konsequent bei mietrechtlichen Konflikten, etwa zu Erhaltungspflichten oder Vertragsfragen.

Gerichtliche Aufkündigung eines Mietvertrages

Wir übernehmen die rechtssichere gerichtliche Kündigung Ihres Mietvertrages.

Mietzins- und Räumungsklage

Unsere Kanzlei setzt Mietzinsforderungen durch und vertritt Sie bei Räumungsklagen vor Gericht.

Kostenlose Erstberatung

Gut zu wissen

Die Rechte und Pflichten eines Mieters sowie eines Vermieters aus einem Mietvertrag sind in den §§ 1090 bis 1121 ABGB grundsätzlich festgelegt.

Sondernormen bestehen im Mietrechtsgesetz (MRG) für die Miete von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten. Zum MRG besteht hinsichtlich der Ermittlung des zulässigen Mietzinses ein bedeutendes Nebengesetz, nämlich das Richtwertgesetz.

Wir kennen uns mit den rechtlichen Bestimmungen in Österreich aus und klären gerne alle Ihre Fragen.

Eigentum

Als Immobilienrecht Rechtsanwalt beraten wir beim Kauf einer Eigentumswohnung, setzen Wohnungseigentumsverträge auf und bekämpfen Eigentümerbeschlüsse.

Von folgenden Leistungen profitieren Sie im Wohnungseigentum:

Beratung beim Kauf einer Eigentums- wohnung

Wir prüfen Unterlagen und beraten Sie umfassend vor dem Kauf einer Eigentumswohnung.

Wohnungseigentums-Vertrag aufsetzen

Wir erstellen rechtssichere Wohnungseigentumsverträge und regeln Nutzwerte sowie Sonderrechte klar.

Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch

Wir veranlassen die ordnungsgemäße Eintragung Ihres Wohnungseigentums im Grundbuch.

Beratung bei Beschlussfassungen der Eigentümer-gemeinschaft

Wir prüfen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft und beraten zu Anfechtungs- oder Zustimmungsmöglichkeiten.

Vertretung für Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaft

Wir vertreten Sie kompetent in gerichtlichen Verfahren rund um das Wohnungseigentum.

Kostenloses Erstgespräch

Gut zu wissen

Mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, an einer bestimmten Wohnung ein ausschließliches Nutzungsrecht zu erwerben, wobei diese ausschließliche Nutzung mit einem Mindestanteil an der Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, untrennbar verbunden wird.

Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt in aller Regel durch den Wohnungseigentumsvertrag, kann aber zum Beispiel auch über eine Klage erfolgen.

Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum ist die Ermittlung der Nutzwerte, die in der Regel mittels eines Nutzwertgutachtens erfolgt.

Immobilien & Erbrecht

Immobilien spielen im Erbrecht eine zentrale Rolle. Wir unterstützen Sie dabei, Vermögenswerte rechtssicher zu übertragen, Konflikte zu vermeiden und nachhaltige Lösungen für Ihre Nachlassplanung zu schaffen.

Testamentsgestaltung

Wir formulieren klare Regelungen zur Vererbung von Liegenschaften.

Prüfung von Erbverträgen

Wir kontrollieren Verträge auf rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.

Grundbuchliche Umsetzung

Wir kümmern uns um die korrekte Eintragung neuer Eigentumsverhältnisse.

Beratung bei Erbengemeinschaften

Wir unterstützen bei Aufteilung, Verkauf oder Nutzung geerbter Immobilien.

Streitvermeidung und Konfliktlösung

Wir entwickeln rechtssichere Strategien zur Vermeidung familiärer Auseinandersetzungen.

Kostenloses Erstgespräch

Das sagen unsere Mandanten

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir unsere Mandanten bei diversen rechtlichen Anliegen. Das berichten Sie über die Zusammenarbeit mit Mag. Bernd Trappmaier und seinem Team:

Wenn man Fragen zum Immobilenrecht und vorallem zum Unternehmerrecht, dann ist man bei Bernd Trappmaier am richtigen Ort. Ich selbst habe meine AGB's von Herrn Trappmaier erhalten - wenn es um Sicherheit zu schwierigen rechtlichen Fragen geht, werde ich jederzeit wieder auf Bernd Trappmaier zurückgreifen!

Marcus Kemethofer KOMMA99

Der Impulsworkshop Unternehmensverkauf war inspirierend, kurzweilig und mutmachend. Ich konnte sehr viel für meine Unternehmensstrategie mitnehmen und kann diesen Vortrag jedem Inhaber von Kleinen und mittleren Unternehmen sehr empfehlen. Herzlichen Dank dafür!

Karl-Heinz Sieghart CMC

Bevor wir uns zur Überarbeitung unserer Verträge entschieden haben, gab es ein intensives Beratungsgespräch, das eine rasche und zweckmäßige Umsetzung ermöglicht hat. In Summe möchte ich ein herausragendes Preis/Leistungsverhältnis loben und bin mit dem Ergebnis dementsprechend hochzufrieden.

Philipp Peter Nuovo Kaffee

Mag. Bernd Trappmaier – Ihr Immobilienrecht Anwalt

Als Anwalt für Liegenschafts- bzw. Immobilienrecht stehe ich – Mag. Bernd Trappmaier – Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie samt Miet- oder Kaufvertrag, das Liegenschafts- und Immobilienrecht sowie das Wohnungseigentum zur Seite.

Gerne kümmere ich mich mit meinem Team in Korneuburg, Wien und Umgebung um Ihre Anliegen. Ich nehme für Sie ebenfalls Eintragungen in das Grundbuch vor und kümmere mich um die Prüfung und Erstellung von Verträgen. 

Aber auch mit Fragen rund um das Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner! In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie mir gerne Ihren individuellen Fall schildern und wir finden heraus, ob ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin.

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Mehr Informationen

Unsere Kanzlei in Korneuburg bei Wien

Unsere Kanzlei befindet sich in Korneuburg bei Wien und ist nur wenige Minuten von Wien entfernt. Gerne beraten wir Sie auch via Videocall. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und gemeinsam Ihr Recht durchzusetzen. Vereinbaren Sie Ihren unverbindlichen Ersttermin!

Rechtsanwalt Mag. Bernd Trappmaier

IMMOBILIENRECHT ANWALT MAG. BERND TRAPPMAIER

Aktuelle Rechtsnews

Lesen Sie in unserem Blog mehr zu den Themen Liegenschafts- bzw. Immobilienrecht, Kauf, Vermietung und Wohnungseigentumsrecht.

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Rechtsanwalt Bernd Trappmaier mit verschränkten Armen.

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Mag. Bernd Trappmaier
Ihr Immobilienrechtanwalt bei Wien

FAQs zum Immobilienrecht in Wien und Österreich

Das Immobilienrecht besteht aus vielen Unterbereichen. Dazu gehören: Liegenschafts-Erwerb, Grundbuchrecht, Grundverkehrsrecht, Bauträgervertragsrecht, Steuern, Baurecht sowie Maklerrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Da es zum Zivilrecht gehört, steht es auch in Kontakt mit dem Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht.

Als Immobilienrecht Anwalt aus Österreich fokussieren wir uns in unserer Kanzlei auf Kauf und Verkauf von Immobilien sowie auf Wohnungseigentum.

Wird eine Immobilie oder Liegenschaft erworben, kommt ein Kaufvertrag zustande. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten darin zumindest folgende Eckpunkte enthalten sein:

  • Detaillierte Beschreibung des Kaufobjekts
  • Beteiligte Parteien
  • Kaufpreis, den der Käufer zahlen muss
  • Übergabetermin
  • Treuhandschaft für mehr Sicherheit
  • Gewährleistungsbestimmungen (Verkäufer will diese oft möglichst ausschließen, Käufer fordert oft Zusicherungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus)

Beim Verkauf von Immobilien wird oft nur ein Rechtsanwalt zurate gezogen. Dieser soll die Interessen aller Parteien vertreten. Hier ist es aber oft sinnvoll, den Vertrag auch von seinem eigenen Anwalt prüfen zu lassen – denn dieser vertritt allein die Interessen seiner eigenen Mandanten.

Ein Immobilienrecht Anwalt prüft Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit sowie auf formale, rechtliche und inhaltliche Korrektheit. Das sichert Ihre Rechte und vermeidet teure und langwierige Prozesse. Die Erstellung und Prüfung solcher Verträge durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte ist also dringend zu empfehlen.

Wird eine Immobilie erworben, muss ein Kaufvertrag erstellt werden. Die Kosten dafür trägt meist der Käufer. Dieser Käufer kommt meist auch für die Eintragungsgebühr, die Maklerkosten und die Grunderwerbsteuer auf.

Ein Treuhänder stellt sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann bezahlen muss, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund zahlt der Käufer den Kaufpreis auch auf ein Treuhandkonto ein. Insgesamt gewinnen so Käufer und Verkäufer: Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass er den Kaufpreis wirklich erhält, und der Käufer muss erst zahlen, wenn sein Eigentumsrecht sichergestellt ist.

Ein Treuhänder stellt sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann bezahlen muss, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund zahlt der Käufer den Kaufpreis auch auf ein Treuhandkonto ein. Insgesamt gewinnen so Käufer und Verkäufer: Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass er den Kaufpreis wirklich erhält, und der Käufer muss erst zahlen, wenn sein Eigentumsrecht sichergestellt ist.

Wird eine Immobilie gekauft, treten die Käufer auch in den bereits bestehenden Wohnungseigentumsvertrag ein. Darin werden Pflichten und Rechte aller Wohnungseigentümer geregelt. Die Liegenschafts-Eigentümer hingegen räumen sich in diesem Vertrag das alleinige Verfügungs- und Nutzungsrecht an den Wohnungseigentumsobjekten ein.
Dieser Vertrag kann vom Käufer nicht verhandelt werden und enthält oft Regelungen, die vom Gesetz abweichen. Daher sollte er am besten bereits vor Abgabe eines Kaufangebots von einem Immobilienrecht Anwalt geprüft werden.

IMMOBILIENRECHT ANWALT BERND TRAPPMAIER

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Recht wird gemacht."

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