Immobilienrecht Anwalt bei Wien
Mag. Bernd Trappmaier Ihr Anwalt für Immobilienrecht
Recht hat man nicht. Recht wird gemacht.
Erstgespräch
kostenfrei & unverbindlich.
Professionelle Unterstützung
Für Unternehmen.
Verträge erstellt
Mag. Bernd Trappmaier
Immobilienrecht
Unser Motto: “ Recht hat man nicht – Recht wird gemacht! „
20+ Jahre Erfahrung im Immobilienrecht
- Beratung, Verträge, Abwicklung ganzer Prozesse
- Anwalt für Unternehmer. Spezialisiert auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit 10-50 Mitarbeitern.
- Schwerpunkte: Kauf, Vermietung, Wohnungseigentum, Maklerprovision
- Jeder Fall wird individuell betrachtet
- Standort in Korneuburg, Österreich (nahe Wien)
- Vertretungen auch vor Gericht
Immobilienrecht Anwalt
für Ihre Anliegen
Als Rechtsanwalt nahe Wien (Korneuburg, Österreich) finden wir Lösungen für Ihre immobilienrechtlichen Anliegen als Privatperson. Ob Kaufvertrag, Vermietung oder Wohnungseigentum – mit fachkundiger Beratung, viel Know-how und Leidenschaft sind wir der Anwalt an Ihrer Seite.
Unsere Rechtsanwälte setzen Ihr Recht durch, beantworten alle rechtlichen Fragen und kümmern sich individuell um jeden Fall. Ob Haus, Wohnung oder eine andere Immobilie bzw. Liegenschaft: Rechtsanwalt Mag. Trappmaier und sein Team stehen Ihnen als Experten zur Seite.
Gerne übernehmen wir außerdem die Prüfung und Erstellung von Verträgen, Eintragungen einer Liegenschaft im Grundbuch sowie den Kontakt zum Finanzamt und der finanzierenden Bank. Wir gehen die gesamte Reise mit Ihnen!
Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Immobilienrecht
Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Immobilienrecht
Meine Leistungen als Immobilienrecht Anwalt
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht nahe Wien bieten wir Ihnen die unterschiedlichsten Leistungen im Liegenschafts- und Immobilienrecht an. Wir finden den passenden Weg für Sie!
Kauf
Gerade beim Immobilienkauf ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.
Ob Haus, Wohnung, Grundstück oder andere Liegenschaft – wir beraten, erstellen und prüfen Verträge & wickeln ganze Kaufprozesse ab (Grundbucheintrag, Finanzamt etc.).
Ganz konkret übernehmen wir folgende Leistungen:
Kaufvertrag aufsetzen
Erstellung & Prüfung von Kaufverträgen
Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch
Treuhandschaft
Abwicklung mit Finanzamt & finanzierender Bank
Der Kaufvertrag
Als Immobilienrecht Anwalt werden wir oft gefragt: “Wann bekomme ich als Verkäufer vom Käufer mein Geld?”
In der Infografik haben wir Ihnen alle wichtigen Schritte samt der jeweiligen Dauer zusammengefasst.
Vermieten
Sie wollen eine Immobilie vermieten, müssen eine Räumungsklage durchsetzen oder brauchen einen Mietvertrag? Wir sind Ihr Rechtsanwalt mit Kanzlei nahe Wien. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.
Das bieten wir Ihnen:
Aufsetzen eines Mietvertrags
Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten
Vertretung bei Streitigkeiten (z. B. über die Erhaltung der Wohnung oder des Hauses)
gerichtliche Aufkündigung eines Mietvertrages
Mietzins- und Räumungsklage
Gut zu wissen
Die Rechte und Pflichten eines Mieters sowie eines Vermieters aus einem Mietvertrag sind in den §§ 1090 bis 1121 ABGB grundsätzlich festgelegt.
Sondernormen bestehen im Mietrechtsgesetz (MRG) für die Miete von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten. Zum MRG besteht hinsichtlich der Ermittlung des zulässigen Mietzinses ein bedeutendes Nebengesetz, nämlich das Richtwertgesetz.
Wir kennen uns mit den rechtlichen Bestimmungen in Österreich aus und klären gerne alle Ihre Fragen.
Wohnungseigentum
Als Immobilienrecht Rechtsanwalt beraten wir beim Kauf einer Eigentumswohnung, setzen Wohnungseigentumsverträge auf und bekämpfen Eigentümerbeschlüsse.
Von folgenden Leistungen profitieren Sie im Wohnungseigentum:
Beratung beim Kauf einer Eigentums- wohnung
Wohnungseigentums-Vertrag aufsetzen
Eintragung des Wohnungseigentums im Grundbuch
Vertretung als Wohnungs-eigentümer oder Wohnungseigentümer-gemeinschaft vor Gericht
Beratung bei Beschlussfassungen der Eigentümer-gemeinschaft
Gut zu wissen
Mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, an einer bestimmten Wohnung ein ausschließliches Nutzungsrecht zu erwerben, wobei diese ausschließliche Nutzung mit einem Mindestanteil an der Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, untrennbar verbunden wird.
Die Begründung von Wohnungseigentum erfolgt in aller Regel durch den Wohnungseigentumsvertrag, kann aber zum Beispiel auch über eine Klage erfolgen.
Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum ist die Ermittlung der Nutzwerte, die in der Regel mittels eines Nutzwertgutachtens erfolgt.
Mag. Bernd Trappmaier – Ihr Immobilienrecht Anwalt
Als Anwalt für Liegenschafts- bzw. Immobilienrecht stehe ich – Mag. Bernd Trappmaier – Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie samt Miet- oder Kaufvertrag, das Liegenschafts- und Immobilienrecht sowie das Wohnungseigentum zur Seite.
Gerne kümmere ich mich mit meinem Team in Korneuburg, Wien und Umgebung um Ihre Anliegen. Ich nehme für Sie ebenfalls Eintragungen in das Grundbuch vor und kümmere mich um die Prüfung und Erstellung von Verträgen.
Aber auch mit Fragen rund um das Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner! In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie mir gerne Ihren individuellen Fall schildern und wir finden heraus, ob ich der richtige Rechtsanwalt für Sie bin.
IMMOBILIENRECHT ANWALT MAG. BERND TRAPPMAIER
Aktuelle Rechtsnews
Lesen Sie in unserem Blog mehr zu den Themen Liegenschafts- bzw. Immobilienrecht, Kauf, Vermieten und Wohnungseigentumsrecht.
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Mag. Bernd Trappmaier
Ihr Immobilienrechtanwalt bei Wien
FAQs zum Immobilienrecht
Das Immobilienrecht besteht aus vielen Unterbereichen. Dazu gehören: Liegenschafts-Erwerb, Grundbuchrecht, Grundverkehrsrecht, Bauträgervertragsrecht, Steuern, Baurecht sowie Maklerrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Da es zum Zivilrecht gehört, steht es auch in Kontakt mit dem Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht.
Als Immobilienrecht Anwalt aus Österreich fokussieren wir uns in unserer Kanzlei auf Kauf und Verkauf von Immobilien sowie auf Wohnungseigentum.
Wird eine Immobilie oder Liegenschaft erworben, kommt ein Kaufvertrag zustande. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten darin zumindest folgende Eckpunkte enthalten sein:
- Detaillierte Beschreibung des Kaufobjekts
- Beteiligte Parteien
- Kaufpreis, den der Käufer zahlen muss
- Übergabetermin
- Treuhandschaft für mehr Sicherheit
- Gewährleistungsbestimmungen (Verkäufer will diese oft möglichst ausschließen, Käufer fordert oft Zusicherungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus)
Beim Verkauf von Immobilien wird oft nur ein Rechtsanwalt zurate gezogen. Dieser soll die Interessen aller Parteien vertreten. Hier ist es aber oft sinnvoll, den Vertrag auch von seinem eigenen Anwalt prüfen zu lassen – denn dieser vertritt allein die Interessen seiner eigenen Mandanten.
Ein Immobilienrecht Anwalt prüft Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit sowie auf formale, rechtliche und inhaltliche Korrektheit. Das sichert Ihre Rechte und vermeidet teure und langwierige Prozesse. Die Erstellung und Prüfung solcher Verträge durch entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte ist also dringend zu empfehlen.
Wird eine Immobilie erworben, muss ein Kaufvertrag erstellt werden. Die Kosten dafür trägt meist der Käufer. Dieser Käufer kommt meist auch für die Eintragungsgebühr, die Maklerkosten und die Grunderwerbsteuer auf.
Ein Treuhänder stellt sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann bezahlen muss, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund zahlt der Käufer den Kaufpreis auch auf ein Treuhandkonto ein. Insgesamt gewinnen so Käufer und Verkäufer: Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass er den Kaufpreis wirklich erhält, und der Käufer muss erst zahlen, wenn sein Eigentumsrecht sichergestellt ist.
Ein Treuhänder stellt sicher, dass der Käufer den Kaufpreis erst dann bezahlen muss, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Aus diesem Grund zahlt der Käufer den Kaufpreis auch auf ein Treuhandkonto ein. Insgesamt gewinnen so Käufer und Verkäufer: Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass er den Kaufpreis wirklich erhält, und der Käufer muss erst zahlen, wenn sein Eigentumsrecht sichergestellt ist.
Wird eine Immobilie gekauft, treten die Käufer auch in den bereits bestehenden Wohnungseigentumsvertrag ein. Darin werden Pflichten und Rechte aller Wohnungseigentümer geregelt. Die Liegenschafts-Eigentümer hingegen räumen sich in diesem Vertrag das alleinige Verfügungs- und Nutzungsrecht an den Wohnungseigentumsobjekten ein.
Dieser Vertrag kann vom Käufer nicht verhandelt werden und enthält oft Regelungen, die vom Gesetz abweichen. Daher sollte er am besten bereits vor Abgabe eines Kaufangebots von einem Immobilienrecht Anwalt geprüft werden.
IMMOBILIENRECHT ANWALT BERND TRAPPMAIER
"Recht hat man nicht.
Recht wird gemacht."
Wenn man Fragen zum Immobilenrecht und vorallem zum Unternehmerrecht, dann ist man bei Bernd Trappmaier am richtigen Ort. Ich selbst habe meine AGB's von Herrn Trappmaier erhalten - wenn es um Sicherheit zu schwierigen rechtlichen Fragen geht, werde ich jederzeit wieder auf Bernd Trappmaier zurückgreifen!
Bevor wir uns zur Überarbeitung unserer Verträge entschieden haben, gab es ein intensives Beratungsgespräch, das eine rasche und zweckmäßige Umsetzung ermöglicht hat. In Summe möchte ich ein herausragendes Preis/Leistungsverhältnis loben und bin mit dem Ergebnis dementsprechend hochzufrieden.