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Welche AGB braucht mein Unternehmen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen einer Vertragspartei.

 

Da es mühsam wäre, für jede einzelne Dienstleistung, die von einem Unternehmen erbracht wird, einen eigenen Vertrag anzufertigen, bedienen sich viele Unternehmen allgemeiner Geschäftsbedingungen. So kommunizieren sie mit ihren Kunden klar, zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschließen möchten.

 

Vergleicht man das Unternehmen mit einem menschlichen Körper, so ist wie der Körper auch jedes Unternehmen einzigartig. Wie der Körper alltäglich Kleidung braucht, so braucht auch jedes Unternehmen allgemeine Geschäftsbedingungen für den alltäglichen Geschäftsverkehr (B2B/B2C).

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen können mit einem Anzug oder Kostüm verglichen werden. Die Wirtschaftskammer bietet Muster für allgemeine Geschäftsbedingungen an.

Maß oder Masse?

Bei Kleidung erkennt man erst dann, dass sie drückt, bei Schuhen, dass sie Blasen hervorrufen oder viel zu groß sind, wenn man sie anprobiert oder getragen hat.

 

Bei „Muster AGB“ hingegen erkennt man erst, ob diese passen oder nicht, wenn Streitigkeiten entstehen.

 

Jedes Unternehmen braucht individuell angepasste allgemeine Geschäftsbedingungen und keine Massenware. Nur mit individualisierten AGB kann man sicher sein, dass man seiner Konkurrenz im Geschäftsverkehr eine Nasenlänge voraus ist.

Wenn Risiken abgesichert werden sollen...

Beispielsweise verwendete ein Unternehmen folgende Formulierung:

 

Der Unternehmer haftet niemals – außer gegenüber dem Verbraucher bei Körperschäden – bei leichter Fahrlässigkeit und bei allen Arten der Fahrlässigkeit für entgangenen Gewinn

...das aber in die Hose geht.

Der Oberste Gerichtshof qualifizierte diese allgemeine Geschäftsbedingung des Unternehmers als gröblich benachteiligend. Damit ist diese Bestimmung, mit der der Unternehmer sein Risiko begrenzen wollte, unwirksam!

 

Ist eine einzelne AGB Bestimmung ungültig, so ist sie nichtig. Das bedeutet, man kann sie sprichwörtlich aus den vorhandenen AGB streichen und an ihre Stelle treten die allgemein anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

Fazit

Es ist ironisch, dass Unternehmen aus Gründen der Sparsamkeit Muster AGB aus dem Internet verwenden und hoffen, damit einen wirksamen Schutzschild gegen ihre Vertragspartner zu haben.

Wie wirksam kann ein solcher gratis Muster-Schutzschild sein? Geben Sie die Antwort gerne selbst.

 

Ein fachlich qualifizierter Rechtsanwalt weiß, welche AGB ein Unternehmen braucht. Als Unternehmer sollte man keine AGB-Massenware von der Stange verwenden, sondern Maß nehmen lassen.

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RA Mag. Bernd Trappmaier

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