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Whistleblowing- Was sich für Unternehmen ab 2022 ändert

 

Der mittlerweile eingedeutschte Begriff „Whistleblowing“ stammt aus dem Englischen (= in die Trillerpfeife blasen – also etwas aufdecken). Damit ist im Wesentlichen die Veröffentlichung von (vertraulichen) Informationen oder sonstigen Problemen in einem Unternehmen gemeint.

 

Nicht nur (ehemalige) Mitarbeiter:innen können Whistleblower sein, sondern auch Kunden:innen oder Geschäftspartner:innen. Die Europäische Union hat am 16.12.2019 die Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen, welche bis spätestens 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen ist.

 

Bisher (Stand 23.07.2021) hat der österreichische Gesetzgeber kein entsprechendes Gesetz erlassen. Die Richtlinie entfaltet somit ab 01.01.2022 in Österreich unmittelbare Wirkung.

 

Was sagt diese Richtlinie?

èHinweisgebende müssen die Gelegenheit erhalten Missstände in einem Unternehmen anonym zu melden.

èUnternehmen haben dann 3 Monate Zeit, um darauf zu antworten und bestimmte Maßnahmen anzukündigen.

èReagiert das Unternehmen nicht, können die Betroffenen (Whistleblower) sich umgehend an die dafür zuständigen Behörden wenden.

 

 

Welche Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen?

èUnternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen sind jedenfalls verpflichtet, ab 01.01.2022 ein internes Meldesystem Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen einzurichten.

 

 

Wer ist nicht von der Richtlinie betroffen?

èUnternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern sind von der Richtlinie nicht betroffen.

èDie Richtlinie gibt dem österreichischen Gesetzgeber jedoch einen Handlungsspielraum, entsprechende Gesetze zu erlassen, um Unternehmen unter 250 Mitarbeiter:innen (bzw. Gemeinden unter 10.000 Einwohner:innen) dazu zu verpflichten, Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen einzurichten.

 

Welche Meldekanäle kommen in Frage?

èWeb-basierter Meldekanal

èÜbermittlung per Post/Brief

èTelefonischer Meldekanal

 

 

Wir informieren natürlich gerne sämtliche Unternehmen in Bezug auf Whistleblowing über die aktuelle Gesetzeslage und unterstützen bei der praktischen Umsetzung der Richtlinie.

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RA Mag. Bernd Trappmaier

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