Mit uns sicher durch das Abenteuer Hauskauf

Schnallen Sie sich gut an! Die meisten unserer Mandant:innen haben noch nie ein Haus gekauft. Das ist gleichermaßen aufregend wie gruselig. Ob wir für Sie den gesamten Kaufvertrag abwickeln, Ihren Vertrag prüfen oder Sie beraten dürfen: Es ist vielleicht Ihre erste Fahrt, aber nicht unsere. Mit uns sind Sie sicher und können das Abenteuer in voller Fahrt genießen!


Sie wollen ...

  • ein Haus kaufen?
  • eine Wohnung kaufen?
  • ein Grundstück kaufen?

Sie brauchen ...

  • einen Kaufvertrag
  • rasche und sichere Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch
  • Sicherheit, dass der Kaufpreis nur ausbezahlt wird, wenn Sie Eigentümer:in werden, sprich: eine Treuhandschaft
  • Abwicklung mit dem Finanzamt (Grunderwerbsteuer)
  • Abwicklung mit der finanzierenden Bank
  • Prüfung eines Kaufvertrages


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einen Kaufvertrag abzuschließen ist für die meisten Menschen etwas Ominöses, ja fast Mystisches. Niemand weiß genau was passiert oder wie das passiert. Wie lange das Ganze dauert ist überhaupt ein Rätsel!

 

Daher ist es nur verständlich, dass wir sehr oft gefragt werden:

 

Wann bekomme ich als Verkäufer:in mein Geld?

 

Keine Sorge.

 

Wir haben es für Sie zusammengefasst.

 

 

Glauben Sie uns, wir würden Ihnen liebend gern so bald wie möglich Ihr Geld überweisen. Auf unserer Infografik sehen Sie die Schritte, die nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages abgeschlossen werden müssen, damit wir das dürfen.




Klicken Sie sich durch unsere Downloads

Checkliste Hauskauf

Sicher und schnell.

 

So soll eine Immobilientransaktion sein.

 

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und unserer laufenden Fortbildung stellen wir Ihnen höchste Expertise für Ihren Hauskauf zur Verfügung.

 

Haben Sie schon eine Immobilie im Auge? Dann sehen Sie sich unsere Checkliste für den Hauskauf an.

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Checkliste für den Hauskauf
Checkliste Liegenschaftserwerb.pdf
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Kaufanbot Muster

Haben Sie alle Informationen beisammen?

 

Sehr gut. Dann können Sie ein Kaufanbot an den Verkäufer stellen. Hier können Sie sich ein Muster für ein Kaufanbot ansehen. 

 

Aber Achtung:

Bitte berücksichtigen Sie, dass dieses Muster naturgemäß allgemein gehalten ist und für Ihre konkrete Traumimmobilie nicht 100-prozentig passt. Lassen Sie das Kaufanbot immer überprüfen!

 

Schicken Sie uns einfach Ihre Checkliste und das gewünschte Kaufanbot an office@rechtsstandpunkt.at und wir prüfen das Kaufanbot für Sie.

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Kaufanbot Muster
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Was sagen unsere Mandanten?

Georg Fenzl - Geschäftsführer Ignaz Impulskraft

"Großartig! Alle Anfragen wurden sehr schnell beantwortet und meine Grundbuchseintragungen einfach und ohne Aufwand durchgeführt."

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Bernd Trappmaier. Mehr Infos anzeigen.

Torsten und Mag. Alexandra Frantz

 

"Unser Kompliment für die saubere Vorbereitung und höchst erfolgreiche Abwicklung unseres Grundstückskaufes. Sie haben uns als Käufer, sowie meine Mutter als Verkäuferin von Anfang an mit Ihrer Kompetenz überzeugt. Wir konnten Sie stets zu allfälligen Fragen kontaktieren und Sie antworteten prompt und professionell. Besonders in den heiklen Angelegenheiten Immobilienertragssteuer und Grundbucheintragung genießen Sie unsere vollste Zufriedenheit. Sie sind mit Ihrem Fachwissen auf dem neuesten Stand und haben uns dadurch geholfen, einige Einsparungen bei der Grunderwerbssteuer zu generieren. Auch die gute Kooperation mit Ihrem Notar kam uns sehr entgegen, dadurch ergab sich für uns alle eine enorme Zeitersparnis. Wir danken Ihnen für die höchst erfolgreiche Tätigkeit und würden gerne bei einem ähnlich gelagerten Bedarf wieder auf Ihre Unterstützung zurückkommen."

Andere überzeugte Mandanten sagen auch:

"Herr Mag. Trappmaier und sein Team haben mein Problem zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Kompetenz, Kreativität und Hartnäckigkeit gepaart mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. " - Romy K.

 

 

"Einmal Mag. Bernd Trappmaier, immer Mag. Bernd Trappmaier! Kaufvertragsabwicklung einer Liegenschaft schnell, immer erreichbar und für mich das wichtigste einfach, verständlich erklärt. Vielen Dank für die Abwicklung und Betreuung" - Anonym

"Wir sind mittlerweile seit vielen Jahren Klienten und durften uns stets über eine perfekte Zusammenarbeit hinsichtlich Kompetenz, Zuverlässigkeit und Professionalität freuen!" - G.B.S. GmbH
"RA Trappmaier agiert zielorientiert, flexibel, leger in seiner Art, strukturiert und professionell in der Abwicklung!" - Franz H.
"Mag. Bernd Trappmaier schafft es unsere Anforderungen in kürzester Zeit auf den Punkt zu bringen und kann uns -basierend auf einem klaren Auftrag- sehr effizient in der Umsetzungsphase begleiten. Wir sind stets über den aktuellen Status informiert und fühlen uns in Bezug auf unsere Handlungsspielräume bestens beraten. Wir können Herrn Trappmaier in allen Belangen nur wärmstens empfehlen!" - Anonym



Was Sie sonst noch wissen sollten ...

Prinzipien des Grundbuchs

Das Grundbuch wird von den Bezirksgerichten für die Katastralgemeinden geführt, die im Sprengel des betreffenden Bezirksgerichts liegen.

 

Das Grundbuch ist öffentlich, das bedeutet, dass jedermann das Grundbuch und die Eintragungen zu den Liegenschaften einsehen kann.

 

Ein wichtiges Prinzip ist das Eintragungsprinzip:

Rechte an Liegenschaften, wie z.B. das Eigentum oder ein Pfandrecht werden nur durch Eintragung des Rechtes in das Grundbuch erworben.

Der Kaufvertrag alleine macht Sie noch nicht zum neuen Eigentümer einer Immobilie! Erst wenn das Eigentum im Grundbuch eingetragen ist, sind Sie zum Eigentümer geworden.


Sicher durch Treuhandschaft

Sie haben sicher auch schon Geschichten wie diese gehört:

ein junges Ehepaar findet ein Grundstück und will darauf ein Haus bauen. Der Ankauf wird mit einem Kredit finanziert. Für das junge Ehepaar eine finanzielle Belastung für viele Jahre.

Die hoffnungsfrohen Käufer zahlen den Kaufpreis, aber dann kommt das dicke Ende: die Eintragung im Grundbuch ist nicht möglich, der Verkäufer hat auch an Andere verkauft oder war vielleicht gar nicht Eigentümer.

 

Immer wieder hören wir derartige Geschichten.

Seien Sie sich bewusst: Der Kauf einer Eigentumswohnung, eines Grundstückes oder eines Hauses birgt viele rechtliche Unsicherheiten, Probleme und Gefahren.

 

Schützen Sie sich und Ihr Geld!

 

Als Treuhänder prüfen wir vor Errichtung eines Kaufvertrages, ob Gefahren bestehen, die den Eigentumserwerb gefährden könnten. Etwa ob Dritte Rechte an der Liegenschaft haben, ob es Schulden gibt, für die die Liegenschaft als Sicherheit haftet (Pfandrechte). Ob Sie auf der Liegenschaft überhaupt bauen dürfen (Flächenwidmungsplan, Bebauungsbestimmungen). Ob das Grundstück durch Altlasten (z.B. Altöl, Schwermetalle) kontaminiert ist.

 

Unser besonderer Treuhandauftrag zu Ihrer Sicherheit: Wir dürfen den auf einem eigenen Treuhandkonto eingezahlten Kaufpreis erst dann an den Verkäufer weiter leiten, wenn Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

 

Wir wickeln alle Treuhandschaften über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ab. Die Treuhandkonten sind besonders gesichert. Außerdem besteht für diese Treuhandkonten bei der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich eine eigene Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung.

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Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen, müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen.

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% des Kaufpreises. Ist der Kaufpreis geringer als der Grundstückswert (§ 4 Abs. 1 GrEStG), dann beträgt die Steuer 3,5% des Grundstückswertes. Wie hoch der Grundstückswert ist, muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden. Der Grundstückswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (den das Finanzamt bekannt gibt) und dem Gebäudewert (der individuell ermittelt werden muss).

 

Für die Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch ist eine Eintragungsgebühr zu entrichten.

Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1% des Kaufpreises.

 

Sowohl die Grunderwerbsteuer wie auch die Eintragungsgebühr werden von uns im Zuge einer Immobilientransaktion selbst berechnet. Wir kümmern uns um die erforderliche Abgabenerklärung. Sie haben hier daher nichts weiter mehr zu tun.


Immobilienertragsteuer

Bei privaten Grundstücksveräußerungen hat der Verkäufer eine Immobilienertragsteuer zu bezahlen.

 

Besteuert wird der Gewinn aus der Grundstücksveräußerung, das ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Anschaffungskosten.

Wenn das Grundstück vor dem 1.4.2002 entgeltlich erworben wurde, dann handelt es sich um so genanntes "Altvermögen". In diesem Fall betragen die Anschaffungskosten pauschal 86% des Kaufpreises, d.h. dass 14% des Kaufpreises als Gewinn besteuert werden.

 

Die ImmoESt beträgt 30%. Bei Altvermögen beträgt die ImmoESt daher 4,2% des Kaufpreises.

 

Keine ImmoESt fällt an, wenn ein Eigenheimen oder eine Eigentumswohnung vom Verkäufer

  • ab der Anschaffung oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder
  • innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt wurde und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

Eine weitere Ausnahme von der ImmoESt liegt vor, wenn ein selbst hergestelltes Gebäude verkauft wird, das innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient hat.

 

Im Zuge von Immobilientransaktionen kümmern wir uns für den Verkäufer um die erforderliche Abgabenerklärung und überweisen die ImmoESt direkt aus dem treuhändig bei uns erlegten Kaufpreis an das Finanzamt, sodass der Verkäufer sich hier um nichts mehr selbst kümmern muss.


Grundverkehrsrecht

Die Bundesländer beschränken in eigenen Landesgesetzen den Verkehr mit Grundstücken in zweierlei Hinsicht:

 

Einmal wenn es sich beim Käufer um einen Nicht-EU Bürger handelt, sowie andererseits wenn es sich bei der Liegenschaft um ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstück handelt.

 

Wir prüfen im Vorfeld der Vertragserrichtung, ob Beschränkungen hinsichtlich des Grundverkehrs bestehen und stellen gegebenenfalls den Antrag auf Genehmigung des Kaufs.


Wohnbauförderung

Sie wollen eine geförderte Wohnung kaufen? Wenn bei Ihnen die Förderungsbedingungen erfüllt sind, können Sie die Förderung übernehmen. Das kann durchaus Sinn machen, weil Sie damit in der Regel die finanzielle Belastung aus dem Wohnungskauf reduzieren können.

 

Wir übernehmen die Abwicklung mit der Förderungsstelle.

 

Aber auch wenn Sie sich entscheiden, die Förderung nicht zu übernehmen, muss das Land in der Regel dem Verkauf zustimmen. Auch in diesem Fall übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der Förderungsstelle.

 



Lesen Sie mehr in unserem Blog:

Der Ablauf beim Kauf einer Immobilie

Sie tragen sich schon länger mit dem Gedanken, ein Haus im Grünen zu kaufen? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht alleine. Nicht zuletzt die Corona Krise hat zu einem regelrechten Boom für das Wohnen im Grünen beigetragen. Viele wollen raus aus der Stadt, sehen mehr Lebensqualität im Umland der großen Städte wie vor allem Wien.

Aber wenn die Nachfrage groß und das Angebot begrenzt ist, bedeutet das natürlich: die Immobilienpreise steigen. Für ein und dieselbe Imobilie gibt es dann oft mehrere Interessenten. Öfter als früher führen Makler dann so genannte Bieterverfahren durch, um den Preis für den Verkäufer noch einmal zu maximieren.

Wer als Interessent zu langsam ist oder überboten wird, schaut durch die Finger. Nach einigen erfolglosen Versuchen mit Kaufangeboten ist man dann oft "notgedrungen" nicht mehr so risikobewußt wie zu Beginn der Immobiliensuche; gibt schneller Angebote ab; erhöht den eigenen Preisspielraum. Hinzu kommt, dass die aktuell niedrigen Zinsen durchaus ermöglichen, auch höhere Kaufpreise zu finanzieren.

Und dennoch. Bleiben Sie sich bewusst: wir sprechen beim Immobilienkauf von der wahrscheinlich größten Investition Ihres Lebens. Sie werden diese Investition wahrscheinlich nur einmal in Ihrem Leben machen. Jeder Fehler, den Sie im Eifer des "Gefechts" machen, kann Sie für Jahre und Jahrzehnte verfolgen.

mehr lesen

Maklerprovision bei Vertragsrücktritt?

Immobilienmakler sind bei der Abwicklung von Liegenschaftsverkäufen in der Regel Doppelmakler. Das bedeutet, dass Sie sowohl die Interessen des Käufers als auch des Verkäufers wahrnehmen müssen.

 

In der Regel wird vom Käufer ein Kaufanbot gelegt, welches vom Verkäufer gegengezeichnet wird. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung sind sowohl Käufer als auch Verkäufer daran gebunden.

 

Was passiert aber, wenn Käufer und Verkäufer es sich anders überlegen?

 

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ImmoESt: Hauptwohnsitzbefreiung und Grundstücksgröße

Wer eine Immobilie (Haus, Grundstück, Wohnung) privat verkauft (bei der Veräußerung von Betriebsvermögen fällt keine Immobilienertragssteuer an), der muss in der Regel - d.h. wenn kein Befreiungstatbestand erfüllt ist - Immobilienertragssteuer entrichten.

 

In der Praxis ist die Hauptwohnsitzbefreiung ein sehr wichtiger Befreiungstatbestand. 

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RA Mag. Bernd Trappmaier

2100 Korneuburg

Stockerauer Straße 5/5

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