Von Arbeitgebern und -nehmern


Arbeitsrecht für Unternehmen ist ein wichtiger Teil unseres Leistungsspektrums. Wir beraten und vertreten seit Jahren erfolgreiche mittelständische Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Selbstverständlich auch vor Gericht. Vom genauen Arbeitsvertrag bis zur rechtmäßigen Kündigung stehen wir unseren Mandant:innen ständig mit unserer Expertise zur Seite.

 

Sie brauchen

  • wasserdichte Arbeitsverträge
  • Prüfung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen
  • Erstellung von Formularen
  • arbeitsrechtliche Beratung
  • Vertretung in Arbeitsrechtssachen


Der gefürchtete Fachkräftemangel

Viele Unternehmer:innen unterschiedlicher Branchen klagen darüber, dass es zu wenig Fachkräfte gibt. Zu wenig generell und besonders zu wenig in ihrem Unternehmen. In sämtlichen Medien werden diesbezüglich Stellenanzeigen ausgeschrieben, während sich qualifizierte Bewerbungen in Grenzen halten.

 

 

Die Realität ist aber, dass es keinen Fachkräftemangel gibt.

 

Es gibt genügend Fachkräfte in jeder Branche.

Sie arbeiten nur wo anders,

 

nämlich bei der Konkurrenz.

 

 

Was kann man als Unternehmer:in tun, um dem branchenspezifischen Fachkräftemangel zu entkommen? In der Regel beziehen Fachkräfte ohnehin schon ein überdurchschnittliches Einkommen. Egal wie viel Ressourcen das Unternehmen in die eigenen Fachkräfte auch investiert, entscheiden Arbeitnehmer:innen dennoch, zu einem anderen Unternehmen zu wechseln.

 

 

Wie kann ein Unternehmen nun die besten Mitarbeitenden finden und langfristig an sich binden?

  • Gutes Employer Branding
  • Attraktive Stellenausschreibungen
  • Zielführende Bewerbungsgespräche
  • Transparente Arbeitsverträge
  • Richtiges Know-How
  • Fröhliches Arbeitsklima
  • Den Mut, sich von ineffizienten Mitarbeiterinnen zu trennen

 



Was Sie sonst noch wissen sollten...

Das Pareto-Prinzip

Das Pareto-Prinzip, benannt nach Vilfredo Pareto auch Pareto-Effekt oder 80-zu-20-Regel genannt, besagt, dass in der Regel 80 % der Ergebnisse mit 20 % des Gesamtaufwandes erreicht werden. Die verbleibenden 20 % der Ergebnisse erfordern mit 80 % des Gesamtaufwandes die quantitativ meiste Arbeit.

 

 

Nicht nur bei Kundenbeziehungen oder bezüglich der Umsatzverteilung gilt das Pareto Prinzip, sondern auch bei der Leistung der Mitarbeitenden. In der Regel erbringen 20% der Belegschaft 80% der gesamten Arbeitsleistung. Was ist jedoch mit den anderen 80%? Richtig, sie erbringen nur 20% der Arbeitsleistung.

 

 

Was würde also geschehen, wenn eine Unternehmer:in die schlechtesten 80% seiner Arbeitnehmer:innen entlassen würde? Richtig, es würde noch immer 80% der Arbeit gemacht werden. Das Unternehmen müsste nur schlagartig weniger Löhne bezahlen.

 

 

In der Praxis ist es sogar noch viel schlimmer. Es gibt regelmäßig Mitarbeitende, die für den Arbeitgeber zu einem zusätzlichen Betreuungsaufwand werden. Sie halten regelmäßig andere Mitarbeitende von wichtigen Arbeiten ab, verrichten Dienst nur nach Vorschrift und ohne Eigeninitiative oder leisten schlechte Arbeit, die regelmäßig von anderen Mitarbeitenden korrigiert werden muss. Oft wird in Unternehmen befürchtet, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelmäßig mit Umsatzeinbußen und Organisationsproblemen verbunden ist.

 

 

Innerhalb vieler Unternehmen ist die Auseinandersetzung mit personellen Veränderungen eine echte Herausforderung.

 

Auch hierbei handelt es sich um eine Illusion.

 

Die Tatsache ist, dass im Falle der Entlassung der ineffizientesten 10%-20% der Arbeitnehmer eines Unternehmens,

die Produktivität insgesamt sogar steigt.

 

 

Oft herrscht in Unternehmen auch Unklarheit über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen und die Kosten einer Kündigung. Nicht jedes Unternehmen hat eine eigene Personalabteilung, die mit sämtlichen arbeitsrechtlichen Thematiken vertraut ist.

 



Lernen Sie mehr in unserem Blog:

Arbeitsverträge: Ein einfacher Leitfaden für Arbeitgeber

Arbeitsverträge sind die Grundlagen, auf denen die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebaut sind. Sie dienen als Wegweiser, wie das Verhältnis gestaltet wird. In Österreich sind Arbeitsverträge und Dienstzettel wichtige Dokumente, die klare Linien zwischen den Pflichten und Rechten beider Parteien ziehen. In diesem Beitrag brechen wir das Thema herunter und erläutern, was es für Sie als Arbeitgeber bedeutet.

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Warum du im Bewerbungsgespräch diskriminieren musst

Heute werde ich dir erklären, dass du als Arbeitgeber Bewerber im Bewerbungsgespräch diskriminieren musst. Das ist mein voller Ernst. Bitte lass dir nichts anderes einreden.

Wie komme ich zu dieser Aussage? Immerhin gilt ja ganz allgemein der Grundsatz, dass Arbeitgeber nicht diskriminieren dürfen. Das beginnt schon lange vor dem Bewerbungsgespräch. Nämlich bei der Stellenausschreibung.

 

Unlängst habe ich in der Presse über einen Fall gelesen, der mir wieder klargemacht hat, wie Bewerbungsgespräche für den Arbeitgeber völlig schief laufen können, obwohl dieser eigentlich gute Absichten hatte.

 

Konkret ging es um eine Bewerberin, die sich um einen Ausbildungsplatz zur Kindergartenassistentin beworben hatte. Es handelte sich um eine Muslimin. Sie hat den Ausbildungsplatz nicht bekommen. An dieser Stelle ist für die meisten schon klar, dass Diskriminierung im Spiel gewesen sein könnte.

 

Bevor wir uns das Thema genauer anschauen und ich dir insbesondere meine Meinung darlege, warum du alle Bewerber diskriminieren musst, will ich aber erst einmal tiefer in den Fall einsteigen.

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Fragen Sie heute einen Unternehmer: Was ist dein größtes Problem im Unternehmen. Die Chance steht gut, dass die Antwort „Fachkräftemangel“ lautet. Aber ist das so? Gibt es wirklich nicht genug gut ausgebildete Arbeitnehmer? Und was können Sie gegen den Fachkräftemangel in Ihrem Unternehmen tun?

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