Übersicht der Rechtsformen für Unternehmen
„Adler fliegen alleine – Schafe scharen sich zusammen“
Dieses alte Sprichwort ist keine Wertung, bringt aber zum Ausdruck, wie wichtig es ist, für jedes Unternehmen und jeden Unternehmenszweck, für Ihre individuellen Stärken und Schwächen die richtige Rechtsform zu finden.
Gerade bei der Unternehmensgründung steht der hoffnungsfrohe Jungunternehmer vor dem buchstäblichen Wald der Rechtsformen. Wie soll er hier den richtigen Baum, seine richtige Unternehmensform finden?
Ist der Gründer nicht alleine, so scheidet zwar die Rechtsform des Einzelunternehmens aus, aber die verbleibende Auswahl stellt immer noch eine große Herausforderung dar:
Es gibt Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – wobei beide Varianten mehrere Rechtsformen in sich bündeln. Hier den Überblick zu behalten und die richtige Wahl zu treffen, kann kompliziert sein.
Berater sind hier gefragt, um vor der Gründung die passende Rechtsform zu finden. Unser Tipp: Fragen Sie nicht nur Ihren Steuerberater. Der wird Ihnen die steueroptimale Rechtsform empfehlen. Aber steueroptimal muss nicht immer optimal sein.
Außerdem kann Ihr Steuerberater ja noch gar nicht wissen, wie viel Steuern Sie bezahlen werden. Sie haben ja noch keinen einzigen Euro verdient. Ihr Gewinn ist im besten Fall eine optimistische Schätzung in Ihrem Businessplan.
Vernachlässigen Sie bei der Wahl der Rechtsform außerdem nicht die Frage der Haftungen. Jede Unternehmensform regelt Ihre persönliche Haftung anders. Wollen Sie Ihr Privatvermögen und Ihre Familie absichern, aber Sie können die möglichen Risiken Ihres neuen Geschäfts noch nicht abschätzen? Dann wird eine Rechtsform mit beschränkter persönlicher Haftung für Sie sinnvoller sein, wenn diese vielleicht auch mit höheren Steuern erkauft wird. Sehen Sie es als Versicherungsprämie.
Rechtsformen Übersicht – Das sind die Rechtsformen für Unternehmen
Welche Rechtsformen gibt es jetzt? Müssen Sie die bei der Gründung gewählte Rechtsform für immer beibehalten? Und welche ist gerade für Ihr Unternehmen optimal?Hier finden Sie eine Übersicht zu den Rechtsformen:
1. Der Einzelunternehmer
Fast 80 Prozent aller Unternehmen werden in der Rechtsform „Einzelunternehmer“ betrieben. Das müssen nicht zwangsläufig auch Einpersonenunternehmen (EPU) sein. Einzelunternehmer bedeutet, dass der Unternehmensinhaber eine natürliche Person ist. Aber auch als Einzelunternehmer können Sie Mitarbeiter haben. Dann sind Sie Einzelunternehmer, aber kein Einpersonenunternehmen. Eine Eintragung in das Firmenbuch ist jederzeit möglich. Überschreitet ein Einzelunternehmer einen Umsatz von 700.000 Euro pro Jahr, ist die Eintragung in das Firmenbuch verpflichtend.Die Haftung des Einzelunternehmers
Einzelunternehmer haften für geschäftliche Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen. Eine Trennung gibt es hier nicht. Diese Rechtsform ist daher zwar die billigste Variante, ein Unternehmen zu betreiben, aber auch die risikoreichste.2. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die am häufigsten gewählte Gesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Fast 15 Prozent aller Unternehmen werden in der Rechtsform einer GmbH betrieben. Was macht die GmbH so beliebt? Der wichtigste Grund dafür ist mit Sicherheit die Haftungsbeschränkung. Wie der Name schon sagt, haftet jeder Gesellschafter einer GmbH nur beschränkt, nämlich mit seiner Stammeinlage. Und diese wurde zuletzt sogar noch einmal gesetzlich heruntergesetzt, was die Attraktivität der GmbH noch einmal erhöht hat. Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 10.000 Euro. Die Hälfte des Stammkapitals muss grundsätzlich bar aufgebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sachgründung möglich, bei der das Stammkapital nicht bar, sondern durch Sacheinlagen aufgebracht wird.Übrigens: Die GmbH gehört – neben der Unternehmergesellschaft und der Aktiengesellschaft – zu den Kapitalgesellschaften.
Die Haftung bei der GmbH
Bei einer GmbH haften die Gesellschafter nur bis zum Betrag der übernommenen, aber nicht voll einbezahlten Stammeinlage. Mit der GmbH besteht also die Möglichkeit, die beim Einzelunternehmen bestehende private Haftung auszuschließen.3. Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft
Etwa 5 Prozent aller Unternehmen sind Personengesellschaften (Kommanditgesellschaften (KG) oder offene Gesellschaften (OG)), wobei die Kommanditgesellschaften eindeutig überwiegen. Beide Formen – offene Gesellschaft und Kommanditgesellschaften – gehören, wie auch die GmbH & Co KG, zu den Personengesellschaften. Bei der offenen Gesellschaft haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung ist daher gleich wie bei einem Einzelunternehmen mit dem Unterschied, dass es eben nicht nur einen Unternehmer gibt, sondern mindestens zwei. Bei der Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter unterschiedlich. Während der Komplementär mit seinem gesamten (auch privaten) Vermögen haftet, ist die Haftung des Kommanditisten auf seine Haftsumme begrenzt. Das Gesetz regelt keine Mindesthaftsumme.GmbH & Co KG
Ideal für Unternehmen mit einem Jahresgewinn von weniger als 200.000 Euro ist die Kombination aus GmbH und Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG). Diese gehört ebenfalls zu den Personengesellschaften. Bei dieser ist eine GmbH der Komplementär und regelmäßig eine natürliche Person (also der Unternehmer) der Kommanditist. So ist es auch für Einzelunternehmer möglich, eine GmbH & Co KG zu errichten. Bei der GmbH & Co KG ist die Haftung wie bei der GmbH beschränkt, während die Besteuerung des Gewinns an das Einzelunternehmen angeglichen werden kann. Die GmbH & Co KG wird daher primär aus steuerlichen Gründen gewählt.4. Andere Rechtsformen
Weitere Rechtsformen, die allerdings insgesamt ca. 2,5 Prozent aller Unternehmen ausmachen, sind die Aktiengesellschaft (als eine der Kapitalgesellschaften), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) und die Genossenschaft.
Rechtsformen, die eigentlich Unternehmensbeteiligungen darstellen, sind die stille Gesellschaft und die Privatstiftung.
Seit Anfang 2024 kam als weitere Kapitalgesellschaft die „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „FlexCo“ dazu. Diese ist eine Kombination aus der Aktiengesellschaft und der GmbH. Sie ist sehr stark an die GmbH angelehnt, es besteht aber die Möglichkeit, Unternehmensanteile zu halten und Anteile einfacher zu übertragen als bei der GmbH. Ob die FlexCo vom Markt als eigenständige Gesellschaftsform in der Praxis angenommen wird, muss sich noch zeigen. Zielgruppe für die FlexCo sind laut den Parlamentarischen Materialien Start-Ups.
Kann man die Rechtsform nach der Gründung noch ändern?
Ja, solche Umgründungen sind möglich! Denn eine einmal gewählte Rechtsform kann irgendwann einmal nicht mehr geeignet sein für das damit betriebene Unternehmen.
Dann stellt sich die Frage der Umgründung der Gesellschaft, z. B. von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder in eine Personengesellschaft (OG oder KG – oder z. B. GmbH & Co KG).
Eine andere Form der Umgründung ist die Verschmelzung von zwei Gesellschaften – oder die Spaltung, wenn z. B. ein Betrieb aus einer Gesellschaft ausgegliedert und als eigenständige Gesellschaft weitergeführt oder verkauft werden soll.
Umgründungen sind sehr spezialisierte Rechtsberatungsdienstleistungen, die immer individuell erarbeitet werden müssen.
Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in unserem Beitrag:Wie Sie ein Einzelunternehmen in eine GmbH einbringen.
Fazit: Rechtsformen für Unternehmen sind vielfältig
Nach dieser Übersicht zu Rechtsformen ist eins klar: Bei den möglichen Rechtsformen für Unternehmen haben Sie die Qual der Wahl.
Jede Rechtsform stellt dabei eigene Anforderungen und ist in Bezug auf die Haftung unterschiedlich geregelt.
Gründen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen, ist die GmbH die beliebteste Wahl. In Österreich ist dies nicht nur die von Unternehmern beliebteste Rechtsform, sondern auch potenzielle Kunden bringen dieser Form meist mehr Vertrauen entgegen als anderen Rechtsformen.
Wenn Sie also eine Firma gründen wollen, müssen Sie sich vor der Gründung des Unternehmens unbedingt mit den in Österreich möglichen Rechtsformen auseinandersetzen.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Gründung Ihres Unternehmens zur Seite und berate Sie detailliert zu den möglichen Rechtsformen – inklusive der jeweiligen Vorteile und Nachteile.