Einvernehmliche Scheidung in Österreich – das sollten Sie wissen, wenn Sie sich scheiden lassen wollen!

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist oft schmerzhaft — für alle Beteiligten. Doch wenn beide Ehepartner bereit sind, die Scheidung einvernehmlich zu gestalten, kann das Verfahren wesentlich zügiger, kostengünstiger und emotional weniger belastend verlaufen.

Die einvernehmliche Scheidung ist in Österreich nicht nur der häufigste Weg der Auflösung einer Ehe: Sie bietet auch die Möglichkeit, viele strittige Fragen — Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung — im Voraus miteinander zu klären.

In diesem Artikel erfahren Sie, was genau eine einvernehmliche Scheidung nach österreichischem Familienrecht ist, welche gesetzlichen Voraussetzungen in Österreich erfüllt sein müssen, wie der Ablauf vom Scheidungsantrag bis zum Beschluss aussieht, worauf Sie bei der Scheidungsfolgenvereinbarung achten sollten und welche Chancen und Risiken eine solche Lösung mit sich bringt.

Außerdem gehen wir darauf ein, warum auch bei der einvernehmlichen Scheidung die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht sinnvoll ist.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Der Begriff „einvernehmliche Scheidung“ bezeichnet eine Scheidung, bei der beide Ehepartner bzw. Ehegatten gemeinsam den Antrag auf einvernehmliche Scheidung (Scheidungsantrag) einbringen und sich über die Folgen der Scheidung — z. B. Unterhalt und Vermögensaufteilung — einig sind.

Das Verfahren erfolgt im sogenannten Außerstreitverfahren nach österreichischem Familienrecht (nicht in einem streitigen Klageverfahren). Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist es gerade nicht erforderlich, die „Schuldfrage“ (wer ist verantwortlich für das Scheitern der Ehe) gerichtlich zu klären — sodass persönliche Vorwürfe, intensive Vernehmungen oder Gutachten entfallen. Das stellt für viele Ehegatten in Österreich eine große emotionale Entlastung dar.

Seit der Familienrechtsreform 1978 existiert diese Möglichkeit im österreichischen Recht. Die einvernehmliche Scheidung ist damit der meistgewählte Weg — und das aus guten Gründen.

 

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Damit ein Gericht in Österreich eine einvernehmliche Scheidung annimmt, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Im Einzelnen:

  1. Einvernehmen über die Scheidung
    Beide Ehepartner bzw. Ehegatten müssen sich darin einig sein, dass sie die Ehe beenden wollen und bereit sind, die Folgen gemeinsam zu regeln. Sie müssen zusammen einen Scheidungsantrag stellen.

 

  1. Unheilbare Zerrüttung der Ehe / Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
    Es muss erklärt werden, dass die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist und eine Versöhnung ausgeschlossen/ eine Wiederaufnahme des gemeinsamen Lebens unzumutbar und nicht gewünscht ist.

 

  1.  Mindest-Trennungszeit von sechs Monaten
    Die Lebensgemeinschaft (im Sinne des Gesetzes) muss bereits seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein. Wichtig: Das bedeutet nicht zwingend getrennte Wohnungen — entscheidend ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft faktisch nicht mehr besteht.

 

  1. Scheidungsfolgenvereinbarung (Scheidungsvereinbarung)
    Die Eheleute müssen dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, in der alle relevanten Folgen der Scheidung geregelt sind: Aufteilung des ehelichen (Gebrauchs-)Vermögens, Ersparnisse/Schulden, Unterhalt (nachehelicher Unterhalt der Ehegatten, ggf. Kindesunterhalt), Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder etc.

 

  1. Gemeinsamer Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht
    Der Antrag auf Scheidung muss gemeinsam gestellt werden — nämlich beim Bezirksgericht in Österreich, in dessen Sprengel das Ehepaar zuletzt zusammen gewohnt hat.

 

  1. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern: Beratungspflicht hinsichtlich der Kinderbelange
    Seit der Reform 2013 müssen Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen und gemeinsame minderjährige Kinder haben, dem Gericht eine Bescheinigung vorlegen, dass sie sich bei einer geeigneten Stelle über die Bedürfnisse der Kinder beraten lassen haben.

 

Wird auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine einvernehmliche Scheidung nach österreichischem Familienrecht nicht möglich.

 

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Ein typischer Ablauf — soweit beide Partner einvernehmlich vorgehen — kann wie folgt aussehen:

  1. Gespräch und Einigung untereinander
    Im Idealfall beginnen die Eheleute mit einem gemeinsamen Gespräch (oft noch ohne Anwalt), in dem sie sich über das Ende der Ehe und ihre Vorstellungen über die Folgen austauschen.

 

  1. Erstellung der Scheidungsvereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung)
    Sobald alle wesentlichen Themen geklärt sind — Vermögensaufteilung, Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht etc. — wird eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt. Es empfiehlt sich, dafür einen Rechtsanwalt für Scheidungs- und Familienrecht hinzuzuziehen. Eine professionelle Ausarbeitung kann spätere Streitigkeiten vermeiden und unnötige Kosten verhindern.

 

  1. Gemeinsamer Antrag beim zuständigen Bezirksgericht
    Mit allen erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde, Ausweise, Meldebestätigungen, ggf. Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Vermögen usw.) wird der gemeinsame Antrag auf einvernehmliche Scheidung gestellt.

 

  1. Gerichtlicher Verhandlungstermin
    Das Gericht setzt eine Verhandlungstermin an — meist innerhalb einiger Wochen nach Antragstellung. Bei diesem Termin wird geprüft, ob die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Ehepartner erscheinen gemeinsam; die Verhandlung dauert typischerweise nur wenige Minuten.

 

  1. Beschluss und Rechtskraft
    Kann der Scheidungsfolgenvergleich abgeschlossen werden, erlässt das Gericht den Scheidungsbeschluss. Nach Zustellung der Beschlussausfertigung — und sofern keine Rücknahme/kein Rechtsmittel erfolgt — ist die Ehe rechtskräftig geschieden.

 

Viele Scheidungen können auf diesem Weg in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden — wenn Einigkeit über alle Punkte besteht und keine komplexen Vermögensverhältnisse oder anderen Streitpunkte vorliegen.

 

Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung: Worauf Sie achten sollten

Die Scheidungsfolgenvereinbarung — oft auch „Scheidungsvereinbarung“ oder „Scheidungsvergleich“ genannt — ist das Herzstück der einvernehmlichen Scheidung in Österreich. Folgende Punkte müssen in ihr verbindlich und abschließend geregelt sein:

  • Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Ersparnissen und Schulden (Hausrat, gemeinsame Konten, Immobilien, Mietverträge etc.)
  • Ehewohnung bzw. Wohnung bzw. gemeinsame Mietverträge bzw. Immobilien — wer bleibt, wer zieht aus, wer übernimmt welche Schulden bzw. Verpflichtungen.
  • Unterhalt zwischen Ehepartnern (Ehegattenunterhalt), falls vereinbart — oder deren Verzicht.
  • Obsorge für gemeinsame Kinder (wenn welche vorhanden sind) sowie Besuchs-/Kontaktrecht und Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern.

 

In vielen Fällen — gerade wenn Vermögen oder Immobilien im Spiel sind und die geregelte Vermögensaufteilung daher besonders wichtig ist — empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, da die Vereinbarung rechtsverbindlich und nach Genehmigung durch das Gericht im Normalfall nicht einseitig änderbar ist.

Dies gilt auch dann, wenn etwa auf Ehegattenunterhalt verzichtet wird, da dadurch Ansprüche (z. B. auf Pensionszeiten) verloren gehen könnten.

Ein erfahrener Anwalt in Österreich achtet darauf, dass keine Ansprüche übersehen werden und die Kostenfolgen transparent dargestellt sind.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Warum entscheiden sich so viele Ehepaare für eine einvernehmliche Scheidung?

Hier die wichtigsten Vorteile:

 

  • Schnelligkeit und Effizienz: Kein langwieriges Gerichtsverfahren, keine Schuldfragen oder Zeugenvernehmungen – so ist die Scheidung oft innerhalb weniger Wochen bis Monate abgeschlossen — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und eine gemeinsame Vereinbarung getroffen werden kann.
  • Geringere Kosten: Die einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich günstiger als eine strittige Scheidung — sowohl hinsichtlich Gerichtsgebühren als auch möglicher Anwalts- und Gutachterkosten.
  • Weniger emotionale Belastung und Konfliktpotenzial: Da keine Schuldzuweisungen vorgenommen werden müssen und die Ehepartner zusammen handeln, wird das Verhältnis zwischen den Ehegatten weniger stark belastet — was insbesondere bei gemeinsamen Kindern von großem Vorteil sein kann.
  • Gestaltungsspielraum und Kontrolle: Die Parteien können die Folgen der Scheidung selbst aktiv regeln — Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung — anstatt dem Gericht eine Entscheidung aufzudrängen. Das gibt Spielraum für individuelle und auch kreative Lösungen (z. B. flexible Besuchsregelungen, Aufteilung nach Bedürfnissen etc.).

 

Aus diesen Gründen sind laut Statistik etwa 85–90 % aller Ehescheidungen in Österreich einvernehmlich erfolgt.

 

Mögliche Risiken bei einer einvernehmlichen Scheidung; warum gute Beratung wichtig ist.

 

Trotz aller Vorteile birgt die einvernehmliche Scheidung auch Risiken — insbesondere, wenn eine Partei Nachteile nicht ausreichend bedenkt oder unter Druck steht.

Sobald die Scheidungsfolgenvereinbarung erst einmal gerichtlich genehmigt und der Beschluss rechtskräftig ist, lässt sie sich im Regelfall nicht mehr einseitig ändern. Das gilt z. B. auch für Verzicht auf Unterhalt oder ungleiche Vermögensaufteilung.

Wenn Vermögen, Schulden oder Immobilien nicht korrekt aufgelistet oder bewertet werden — etwa Immobilien, gemeinsame Konten, Schulden — kann es später zu Streit kommen. Eine verständliche und vollständige Dokumentation aller Vermögenswerte ist daher entscheidend.

Besonders bei Unterhaltsverzicht, Verzicht auf Ansprüche oder unklarer Lebenssituation (z. B. geringes Einkommen, Pensionsansprüche) kann eine Partei Nachteile erleiden. Eine professionelle Rechtsberatung kann helfen, mögliche Konsequenzen realistisch abzuschätzen.

Gerade bei gemeinsamen Kindern ist es wichtig, Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt klar und „kindgerecht“ zu regeln. Eine oberflächliche Vereinbarung kann zu späteren Konflikten führen.

Daher ist eine sorgfältige rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen.

 

Für wen ist eine einvernehmliche Scheidung besonders geeignet — und wann eher nicht?

Besonders geeignet, wenn …

  • Die Ehepartner grundsätzlich einverstanden sind, sich trennen und die Scheidung wollen.
  • Eine faire und sachliche Regelung der Folgen — Unterhalt, Obsorge, Vermögen — im Vordergrund steht.
  • Kein großer Streit über Schuldfrage, Unterhalt, Vermögen oder Immobilien besteht.
  • Kinder vorhanden sind und beide Elternteile bereit sind, zusammen Lösungen zu finden und Verantwortung zu übernehmen.
  • Die Parteien einen respektvollen Umgang wollen und emotional unnötige Prozesse vermeiden möchten.

 

Weniger geeignet, wenn …

  • Eine Partei nicht zustimmt oder einzelne Punkte (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung) als unzumutbar empfindet.
  • Komplexe Vermögensverhältnisse, Unternehmenswerte, Immobilien, hohe Schulden oder ausländische Vermögenswerte vorhanden sind — da hier eine objektive Bewertung und gegebenenfalls Gutachten nötig sein können.
  • Es erhebliche Ungleichheit bei Einkommen, Alters- bzw. Pensionsansprüchen besteht — was nachteilige Folgen haben kann, wenn Unterhalt oder Pensionsansprüche voreilig oder unüberlegt ausgeschlossen werden.
  • Die Parteien nicht in der Lage sind, eine realistische und faire Vereinbarung zu treffen (z. B. wegen emotionaler Belastung, Druck, mangelnder Transparenz).
  • Einer der Partner auf Schadensersatz, Unterhalt oder andere Ansprüche besteht — eine streitige Scheidung könnte in solchen Fällen angebracht sein.

 

Häufige Fragen (FAQ) zur einvernehmlichen Scheidung

Braucht man unbedingt einen Anwalt?

Nein — es gibt keine gesetzliche Pflicht, bei einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich anwaltlich vertreten zu sein. Theoretisch können Ehepartner und Ehegatten zusammen beim zuständigen Bezirksgericht vorstellig werden und den Antrag einreichen.
Allerdings ist aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere bei Vermögen, Immobilien oder Unterhalt, eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt im Familienrecht dringend zu empfehlen.

 

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Je nach Gericht, Komplexität und Kompromissbereitschaft: Nach der Mindest-Trennung von sechs Monaten und bei vollständiger Einigung kann die Scheidung oft innerhalb weniger Wochen bis Monate vollzogen werden — in vielen Fällen binnen rund 7 Monaten nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft.

 

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten, die durch Gerichtsgebühren anfallen, sind im Allgemeinen deutlich geringer als bei einer strittigen Scheidung. Die Gebühren für Antrag und Verhandlung sind relativ überschaubar, zusätzliche Kosten entstehen eventuell bei der Übertragung von Immobilien oder sonstigen Rechten.

Falls das Einkommen bzw. Vermögen gering ist, besteht die Möglichkeit einer Gebührenbefreiung bzw. Verfahrenshilfe.

 

Kann man eine einvernehmliche Scheidung auch durchführen, wenn man noch zusammen wohnt?

Ja — maßgeblich ist nicht, ob die Ehepartner getrennt wohnen, sondern ob die eheliche Lebensgemeinschaft — im Sinne des Gesetzes — aufgehoben ist.

Das heißt, es genügt, dass keine eheliche Gemeinschaft mehr gelebt wird (z. B. getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung), auch wenn sie weiterhin formal im selben Haushalt bleiben.

 

Was ändert sich mit einer einvernehmlichen Scheidung im Vergleich zu einer strittigen Scheidung?

Der wesentliche Unterschied: Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner nicht vor Gericht darlegen, wer „schuldhaft“ zum Scheitern der Ehe beigetragen hat. Das Verfahren ist schneller, kostenschonender, weniger belastend — und die Scheidungsfolgen werden im Vorfeld zusammen geregelt, anstatt streitig ausgetragen zu werden.

 

Warum „einvernehmlich“ oft die bessere Lösung ist.

Die einvernehmliche Scheidung bietet viele Vorteile — doch sie verlangt auch Verantwortungsbewusstsein und realistische Einschätzung. Für Ehepaare, die respektvoll auseinandergehen möchten und bereit sind, im Interesse aller (insbesondere der Kinder) zu planen, ist sie häufig die beste Wahl. Sie ermöglicht zügige Verfahren, erspart emotionale Belastung, bietet Gestaltungsspielraum und schafft in vielen Fällen eine tragfähige Basis für die Zukunft.

Gleichzeitig sollte niemand eine einvernehmliche Scheidung „nebenbei“ abschließen — ohne rechtliche Beratung und ohne vollständige Auflistung der Folgen. Gerade bei Vermögenswerten, Immobilien oder ungleichen wirtschaftlichen Verhältnissen kann eine unbedachte Vereinbarung später zu Nachteilen führen.

Als Anwaltskanzlei im Familienrecht ist es unsere Aufgabe, mit Mandant:innen die möglichen Szenarien durchzugehen, Risiken abzuwägen, Kosten transparent darzustellen und eine faire, klare sowie zukunftssichere Lösung zu erarbeiten.

 

Fazit

Die einvernehmliche Scheidung in Österreich ist ein bewährtes, effizientes und häufig genutztes Verfahren zur Auflösung der Ehe — vorausgesetzt, beide Partner sind sich einig und bereit, die Folgen gemeinsam zu regeln. Mit klarer Vereinbarung, vollständiger Dokumentation und — idealerweise — rechtlicher Begleitung lässt sich die Scheidung oft in relativ kurzer Zeit und mit vertretbarem Aufwand erreichen. Gleichzeitig bietet sie den Beteiligten maximale Gestaltungsmöglichkeit und reduziert Konflikte — insbesondere, wenn Kinder betroffen sind oder gemeinsame Vermögenswerte bestehen.

 

Haben Sie noch Fragen zur einvernehmlichen Scheidung, zur Vermögensaufteilung, zu den Kosten oder zum richtigen Scheidungsantrag? Oder wollen Sie Ihre individuelle Situation mit unseren Scheidungsexperten besprechen? Dann buchen Sie gerne unseren „Scheidungs-Check“.

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