Kaufvertrag Immobilie
Mag. Bernd Trappmaier
Ihr Anwalt für Kaufverträge für Immobilien
Mag. Bernd Trappmaier
Ihr Anwalt für Kaufverträge
für Immobilien
Recht hat man nicht. Recht wird gemacht.
Erstgespräch
kostenfrei & unverbindlich.
Professionelle Unterstützung
Für Unternehmen.
Erfolgreich vertreten
Mag. Bernd Trappmaier
Kaufvertrag Immobilie
Kaufverträge gehören zum Vertragsrecht. Sie können sehr kompliziert sein – für Käufer und Verkäufer.
Geht es also um einen Immobilienkauf, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht hinzuzuziehen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.
Das zeichnet uns aus
- Abwicklung ganzer Kaufprozesse (Eintrag ins Grundbuch, Kontakt zum Finanzamt etc.).
- Individuelle Beratung
- Erstellung & Prüfen von Verträgen
- 20 + Jahre Erfahrung im Vertragsrecht
Erfolgreich vertreten
Rechtsanwalt für Vertragsrecht Mag. Bernd Trappmaier
Leistungen zum Kaufvertrag einer Immobilie
Als Anwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie mit folgenden Leistungen:
Kaufvertrag aufsetzen
Erstellung & Prüfung von Kaufverträgen
Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch
Treuhandschaft
Abwicklung mit Finanzamt & finanzierender Bank
Warum ist ein Anwalt beim Immobilienkauf wichtig?
In Österreich können Sie als Käufer einen Immobilienkaufvertrag gemeinsam mit dem Verkäufer selbst aufsetzen. Theoretisch würde sogar eine mündliche Vereinbarung ausreichen – denn in Österreich herrscht Vertragsfreiheit. Aber mit einem solchen Vertrag können Sie nicht Eigentümer der Immobilie werden!
Zum Schutz beider Parteien müssen solche Verträge immer schriftlich aufgesetzt und von einem Gericht oder Notar beglaubigt werden. Denn nur mit einem schriftlichen und beglaubigten Vertrag kommen Sie als Eigentümer ins Grundbuch.
Lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen, achtet dieser überdies darauf, dass alle wichtigen Punkte festgehalten werden und keine Fallstricke für Sie entstehen. Denn bereits etwas zu schwammige Formulierungen können sich im Nachhinein als Stolpersteine erweisen.
Der Grundbucheintrag ist entscheidend
Beim Immobilienkauf in Österreich ist der Eintrag ins Grundbuch entscheidend. Denn: Ein unterzeichneter Kaufvertrag allein macht Sie nicht zum Eigentümer der Immobilie.
Dieser Eintrag erfolgt über das Bezirksgericht und es sind einige Dokumente notwendig.
Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie gerne in diesem Prozess. Gerne übernehme ich darüber hinaus auch die treuhändische Sicherstellung des Kaufpreises und informiere Sie über anfallende Gebühren sowie Steuern:
- Eintrag ins Grundbuch
- Steuern-/Gebühren-Berechnung
- Sicherstellung des Kaufpreises
Professioneller Kaufvertrag Immobilie: wichtige Bestandteile
Ein Immobilienkaufvertrag muss bestimmte Punkte und Informationen enthalten.
- Details zu Vertragspartnern: Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer etc. von Käufer & Verkäufer
- Beschreibung der Immobilie: Neben Adresse auch die Fläche, Einlagezahl, Katastralgemeinde etc.
- Mängel: Der Verkäufer hat eine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Immobilienzustandes. Daher sollte dieser auch in den Vertrag aufgenommen werden.
- Kaufpreis: konkrete Zusammensetzung – Inklusive der Aufschlüsselung der einzelnen Kosten, die den Preis ausmachen (Inneneinrichtung, Liegenschaften etc.). Diese Aufschlüsselung ist auch für das Finanzamt wichtig.
- Bezahlung: Details & genaue Abwicklung
- Treuhänder: Dies ist Ihr Rechtsanwalt oder Notar. Dieser sollte auch im Immobilienkaufvertrag genannt werden.
- Kosten: für Notar bzw. Anwalt. Ebenso die Betriebskosten der Immobilie
- Energieausweis: Vereinbaren Sie im Kaufvertrag die Übergabe des Energieausweises.
- Servitute: Miet-/Wohnrechte, Wegerechte, Überlandleitungen und andere Dienstbarkeiten müssen im Kaufvertrag der Immobilie gelistet werden und außerdem ins Grundbuch eingetragen werden.
- Übergabetermin: Halten Sie den vereinbarten Termin im Kaufvertrag der Immobilie fest.
- Aufsandungserklärung: vonseiten des bisherigen Eigentümers. Diese ist notwendig, damit das Eigentum im Grundbuch auf den Käufer übertragen werden kann.
Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag für Immobilien achten
Vor dem eigentlichen Kaufvertrag einer Immobilie gibt es meistens einen Vorvertrag (Anbot). Dieser ist für Käufer & Verkäufer bindend. Wir raten Ihnen, noch vor Unterzeichnung des Anbots folgende Punkte zu prüfen:
- Mängel an der Immobilie
- Informationen aus dem Grundbuch (diese sollten auch mit Inhalten aus dem Vertrag abgeglichen werden)
- Kosten der Immobilie (auch Betriebskosten)
- Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
- Notwendige Sanierungen
- Sind Anbot und Kaufvertrag identisch?
Lesen Sie sich alles in Ruhe und im Detail durch. Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt für Vertragsrecht unterstützen, um mögliche langwierige und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.
Kaufvertrag Haus
Wollen Sie in Österreich ein Haus kaufen/verkaufen, gilt immer das österreichische Recht. Der aktuelle Wohnsitz von Käufer und Verkäufer ist nicht entscheidend.
Folgende Mindestanforderungen sollte ein Kaufvertrag eines Hauses aufweisen:
- Name, Anschrift & Unterschrift von Verkäufer und Käufer
- Adresse des Hauses (inkl. Name der Gemeinde)
- Mögliche Miteigentümer
- Mögliche Belastungen des Hauses durch Dritte
Auch ein solcher Vertrag sollte durch einen Notar beglaubigt werden.
Kaufvertrag Wohnung
Bei einem Kaufvertrag für Wohnungen müssen zwei Fälle unterschieden werden:
Ist die Wohnung noch nicht fertiggestellt, schützt das Bauträgervertragsgesetz in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsgesetz den Käufer. Hier ist zu prüfen, ob der Kaufvertrag diesen Bestimmungen entspricht, sonst verlieren Sie womöglich den gesetzlichen Schutz.
Wurde die Wohnung bereits genutzt, raten wir dazu, die Instandhaltungsrücklage zu prüfen.
In beiden Fällen sollte der Vertrag folgende Punkte abdecken:
- Alle Flächen: Garten, Keller & Co.
- Etwaige Anzahlungen
In Bezug auf Verzugszinsen sollten Sie prüfen, ob diese angemessen sind.
Auch hier sollten Sie den Vertrag notariell beglaubigen lassen.
Mag. Bernd Trappmaier, Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Ich unterstütze Sie beim Kaufvertrag für Ihre Immobilie
Möchten Sie Immobilien kaufen oder verkaufen, sollten Sie alle Details schriftlich in einem Vertrag festhalten. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite.
Als Anwalt für Vertragsrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen, bei der Eintragung ins Grundbuch und bei der Abwicklung des Kaufs/Verkaufs mit dem Finanzamt und der Bank. Ich fungiere für Sie als Treuhänder und als wachsames Auge, damit Sie Ihre perfekte Immobilie finden und der Immobilienkauf reibungslos abläuft.
Die neuesten Tipps
& Rechtsnews
Haftung weg, Steuer runter: Warum Sie Ihr…
In diesem Artikel stellen wir die Vorteile und Kosten der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH vor. Und weitere interessante…
Sie wollen einen Vertrag erstellen? Das sind…
Mit diesen Tipps gehen Sie auf Nummer sicher! Wir schließen täglich eine Unzahl von Verträgen. Wir sind so daran gewöhnt,…
Hype oder Hoffnung: Welchen Sinn macht eine…
Am ersten Jänner 2024 ist das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft in Kraft getreten. Diese völlig neue Gesellschaftsform war schon…
Kundenstimmen
Das sagen unsere Mandanten über uns als Unternehmensrecht Anwalt.
Wenn man Fragen zum Immobilenrecht und vorallem zum Unternehmerrecht, dann ist man bei Bernd Trappmaier am richtigen Ort. Ich selbst habe meine AGB's von Herrn Trappmaier erhalten - wenn es um Sicherheit zu schwierigen rechtlichen Fragen geht, werde ich jederzeit wieder auf Bernd Trappmaier zurückgreifen!
Bevor wir uns zur Überarbeitung unserer Verträge entschieden haben, gab es ein intensives Beratungsgespräch, das eine rasche und zweckmäßige Umsetzung ermöglicht hat. In Summe möchte ich ein herausragendes Preis/Leistungsverhältnis loben und bin mit dem Ergebnis dementsprechend hochzufrieden.