AGB erstellen lassen – Mag. Bernd Trappmaier

Individuelle AGB
für Ihr Unternehmen

Recht hat man nicht. Recht wird gemacht.

Erstgespräch

kostenfrei & unverbindlich.

Professionelle Unterstützung

strategisch & professionell.

Rechtsanwalt Trappmaier arbeitet am Laptop.
arbeitsrecht-anwalt-mag.-bernd-trappmaier101
0
Firmen
Erfolgreich vertreten

AGB, die zu Ihrem Unternehmen passen

AGB sollen wiederkehrende Geschäfte vereinfachen und wichtige Risiken klar regeln. Damit das funktioniert, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihren Leistungen, Ihren Kunden und Ihren tatsächlichen Abläufen passen.

Lassen Sie Ihre AGB von einem erfahrenen Anwalt erstellen und schaffen Sie klare vertragliche Grundlagen für jeden wiederkehrenden Vertrag.

Mein Team und ich beraten und vertreten Sie gerne zu Themen rund um die Erstellung von AGB.

Ihre Vorteile in unserer Kanzlei:

Wir unterstützen Sie in Niederösterreich, Wien und österreichweit.

Wann eigene AGB sinnvoll sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht für jeden Betrieb verpflichtend. Sinnvoll sind sie vor allem dort, wo viele inhaltlich weitgehend gleiche Verträge abgeschlossen werden. Genau dort können AGB wiederkehrende Vertragsfragen einheitlich regeln.

Eigene AGB sind etwa sinnvoll, wenn:

  • Regelmäßig vergleichbare Aufträge abgewickelt werden
  • Fragen zu Leistung, Zahlung oder Gewährleistung immer wieder auftauchen
  • Größere Aufträge Haftungsrisiken mit sich bringen
  • Mehrere Mitarbeiter mit Angeboten und Verträgen arbeiten
  • Kunden, Lieferanten oder Subunternehmer in Abläufe eingebunden sind
  • Sie ein Geschäft gründen, erweitern oder neue Vertriebswege nutzen
 

Für sehr einfache und standardisierte Geschäftsmodelle können Branchenbedingungen, zum Beispiel von der WKO, eine sinnvolle Grundlage sein.

Je individueller Leistungen, Abläufe und Risiken werden, desto wichtiger wird die Frage, ob eine Standardlösung das tatsächliche Geschäftsmodell ausreichend abbildet.

Ihr Anwalt für die Erstellung von AGB

Wobei wir Sie bei der Erstellung Ihrer AGB unterstützen

Geschäftsmodell & Abläufe verstehen

Individuelle AGB beginnen mit einem genauen Blick auf Ihr Geschäftsmodell. Was genau verkaufen Sie? Was erwartet Ihr Kunde? Was verspricht Ihr Vertrieb? Welche Leistungen gehören zum vereinbarten Preis? Welche Leistungen sollen zusätzlich verrechnet werden? Auch die tatsächlichen Abläufe spielen eine Rolle: Wo sind Sie auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen? Wo hängen Termine oder Ergebnisse von Lieferanten und Subunternehmern ab?

Risiken erkennen

Auch unangenehme Fragen gehören dazu. Welche Reklamationen kommen regelmäßig vor? Wo verlieren Sie heute Zeit oder Geld? Was war der schwierigste Kundenfall der vergangenen zwölf Monate? Welcher Schaden kann bei einem größeren Auftrag entstehen? Auch relevant ist, welche Risiken versichert sind und welche beim Unternehmen bleiben.

Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen

Neue Leistungen, andere Kundengruppen, neue Vertriebswege oder Auslandsgeschäft können dazu führen, dass Vertragsbedingungen, die heute noch passen, in Zukunft Lücken haben. Das gilt auch, wenn Leistungen künftig stärker online angeboten oder Verträge digital abgeschlossen werden. Genau diese Themen werden bei der AGB-Erstellung strukturiert erhoben. Erst wenn Geschäftsmodell, tatsächlicher Vertragsablauf, Risiken und gewünschte Lösungen verstanden sind, beginnt die Erstellung des ersten Entwurfs.

Bestehende AGB prüfen

Sie haben bereits Allgemeine Geschäftsbedingungen? Dann stellt sich zunächst die Frage, ob Inhalt und Regelungen noch zu Ihrem heutigen Geschäftsmodell passen. Neue Produkte oder Dienstleistungen kommen dazu. Preise und Abrechnungsmodelle ändern sich. Neue Kundengruppen werden erschlossen. Ein Webshop wird aufgebaut. Auslandsgeschäfte beginnen. Lieferanten und Subunternehmer wechseln. Deshalb wird bei einer Überarbeitung geprüft, was sich seit der letzten AGB-Version verändert hat und welche Probleme in der Praxis aufgetreten sind. Je nach Ausgangslage kann eine Überarbeitung eine ähnlich gründliche Analyse erfordern wie eine Neuerstellung.

So läuft die Erstellung Ihrer AGB ab

1. Erstgespräch und Analyse

Am Anfang steht ein gemeinsames Gespräch über Ihr Geschäftsmodell und Ihre tatsächlichen Vertragsabläufe. Dabei sollte zumindest eine Person teilnehmen, die den Vertriebs- oder Bestellprozess aus der Praxis kennt.

Je nach Betrieb können auch Mitarbeiter aus Auftragsabwicklung, Kundenservice oder Reklamationsmanagement sinnvoll sein.

2. Geschäftsmodell und Risiken prüfen

Im nächsten Schritt analysieren wir, wie Verträge heute tatsächlich zustande kommen, welche Leistungen Sie erbringen, welche Risiken bestehen und welche Fälle in der Vergangenheit Schwierigkeiten verursacht haben.

3. Rechtliche und wirtschaftliche Regelungen festlegen

Danach werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Entscheidungen festgehalten. Dabei zeigt sich immer wieder, dass einzelne Themen besser über das Angebot, eine Leistungsbeschreibung, die Auftragsbestätigung oder einen internen Prozess geregelt werden.

4. AGB erstellen

Auf dieser Grundlage werden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Offene Rechtsfragen werden durch uns als Anwalt gesondert geprüft.

5. AGB richtig in den Vertragsprozess integrieren

Abschließend wird geprüft, wie die neuen Bedingungen in den tatsächlichen Vertragsprozess eingebunden werden. Erst danach liegt ein AGB-Text vor, der auf den zuvor geklärten Entscheidungen und Abläufen aufbaut.

Warum Standard-AGB nicht immer ausreichen

Für viele Branchen gibt es Musterbedingungen und Online-Generatoren. Für einfache Standardfälle können diese eine Grundlage sein.

Ein Muster kennt jedoch Ihr Unternehmen nicht.

Es weiß nicht, welche Leistungen regelmäßig zu Diskussionen führen, welche Schäden entstehen können oder wie Aufträge tatsächlich abgewickelt werden.

Gerade bei etablierten B2B-Unternehmen können Themen wie Leistungsumfang, Zusatzleistungen, Lieferfristen, Zahlung, Gewährleistung, Haftung, Eigentumsvorbehalt oder Vertragsbeendigung wichtig sein.

Das Problem einer Standardvorlage beginnt dort, wo Ihr Unternehmen kein Standardfall mehr ist.

Was bei der Erstellung Ihrer AGB geklärt werden sollte

Wie funktioniert Ihr Geschäft?

Welche Produkte oder Leistungen verkaufen Sie, an wen verkaufen Sie und wie kommt ein Auftrag tatsächlich zustande?

Was schulden Sie Ihrem Kunden?

Gerade bei Dienstleistungen, Projekten oder individuellen Leistungen sollte klar sein, welcher Inhalt zum vereinbarten Leistungsumfang gehört und wo zusätzliche Leistungen beginnen.

Wie fließt das Geld?

Fixpreis, Einheitspreis, laufendes Entgelt, Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder Zusatzleistungen können unterschiedliche Regelungen erfordern.

Wo liegt das wirtschaftliche Risiko?

Welche Schäden sind realistisch? Können Produktionsausfälle, Datenverluste oder Ansprüche Dritter entstehen? Welche Risiken sind versichert? Welche Haftung soll Ihr Unternehmen wirtschaftlich übernehmen?

Wie entwickelt sich Ihr Geschäftsmodell?

Auch absehbare Veränderungen gehören in die Planung. Neue Leistungen, Kundengruppen oder Vertriebsmodelle können die Anforderungen an die Vertragsgestaltung verändern.

Diese Fragen sind Teil der strukturierten AGB-Erstellung. Dabei wird auch geklärt, welche Inhalte tatsächlich in die AGB gehören und welche Themen besser im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung geregelt werden.

Gute AGB helfen nur, wenn sie auch vereinbart wurden

Es reicht nicht, die AGB lediglich auf der Website zu veröffentlichen. Ihre Geltung muss für den jeweiligen Vertrag vereinbart werden. 

Ein erstmaliger Hinweis auf einer Rechnung oder einem Lieferschein kann zu spät sein, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen wurde. Auch vereinbarte AGB müssen rechtlich zulässig sein. Ungewöhnliche oder unangemessen benachteiligende Regelungen können unwirksam sein; bei Verbraucherverträgen gelten zusätzliche Schutzbestimmungen.

Deshalb sind unter anderem folgende Fragen wichtig:

  • Wann erhält der Kunde die AGB?
  • Wird bereits im Angebot darauf verwiesen?
  • Welche Version wurde verwendet?
  • Wie kann der Kunde die AGB einsehen und akzeptieren?
  • Kann die Vereinbarung später nachvollzogen werden?
  • Was passiert, wenn der Kunde eigene Einkaufsbedingungen verwendet?
 

Gerade bei einem Online-Vertragsabschluss sollte klar geregelt sein, wann und wie Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und akzeptieren. Treffen unterschiedliche Geschäftsbedingungen aufeinander, kann entscheidend sein, welche Regelungen tatsächlich Vertragsbestandteil wurden und welche gesetzlichen Bestimmungen stattdessen gelten.

Die richtigen Inhalte und die Einbindung in den Vertragsprozess müssen zusammenspielen.

Was passiert, wenn die AGB im entscheidenden Moment nicht greifen?

Solange ein Auftrag problemlos läuft, sind AGB selten ein großes Thema. Relevant werden sie meist dann, wenn wirtschaftlich etwas auf dem Spiel steht:

  • Eine Lieferung verspätet sich.
  • Eine Rechnung bleibt offen.
  • Ein Mangel verursacht weitere Schäden.
  • Über den vereinbarten Leistungsumfang entsteht Streit.
  • Eine Haftungsregelung greift nicht wie erwartet.
 

Dann zeigt sich, ob die vertraglichen Spielregeln ausreichend geklärt wurden.

Hinzu kommt, dass auch vereinbarte AGB rechtlichen Grenzen unterliegen. § 864a ABGB betrifft ungewöhnliche, nachteilige Bestimmungen, mit denen der Vertragspartner nach den Umständen nicht rechnen musste. § 879 Abs. 3 ABGB erklärt bestimmte gröblich benachteiligende Nebenbestimmungen in AGB oder Vertragsformblättern für nichtig. Bei Verbrauchergeschäften kommen weitere zwingende Schutzbestimmungen, etwa des KSchG oder des FAGG hinzu.

Eine zentrale Frage bei der Erstellung lautet deshalb: Was ist der größte Schaden, der aus einem Ihrer typischen Aufträge entstehen kann?

Was kostet es, AGB erstellen zu lassen?​

Das Honorar wird vor Beginn der Zusammenarbeit individuell und transparent vereinbart.

Für die wirtschaftliche Betrachtung ist aber auch entscheidend, was eine fehlende oder ungeeignete Regelung kosten kann: etwa bei offenen Forderungen, Streit über Leistungen oder größeren Haftungsschäden.

Der Wert guter AGB hängt daher weniger von der Seitenzahl als von den Risiken und Interessen ab, die damit geregelt werden.

Rechtsanwalt prüft ein Dokument.

Checkliste: Sind individuelle AGB für Ihr Unternehmen sinnvoll?

Prüfen Sie folgende Punkte:

Treffen mehrere Punkte zu, lohnt sich eine strukturierte Prüfung Ihrer Vertragsbedingungen.

AGB erstellen oder bestehende AGB prüfen lassen

Sie benötigen neue AGB oder möchten wissen, ob Ihre bestehenden Bedingungen noch zu Ihrem Geschäftsmodell passen?

Für eine erste Einschätzung helfen folgende Informationen:

  • Was bieten Sie an?
  • Welche Kunden betreuen Sie?
  • Sind bereits AGB vorhanden?
  • Warum sollen diese neu erstellt oder überarbeitet werden?
 

Im Erstgespräch klären Sie gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Mag. Trappmaier - Anwalt nahe Wien

Weitere Rechtsgebiete unserer Kanzlei

Unternehmensrecht

Wirtschaftsrecht

Zivilrecht

Arbeitsrecht

Immobilienrecht

Scheidungsrecht

Familienrecht

Vertragsrecht

Mietrecht

Unternehmensnachfolge

anwalt-familienrecht-mag.-bernd-trappmaier6

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Häufige Fragen zur Erstellung von AGB

AGB sind vor allem sinnvoll, wenn regelmäßig ähnliche Verträge abgeschlossen werden und wiederkehrende Fragen einheitlich geregelt werden sollen. Verpflichtend sind Allgemeine Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht.

Für einfache Standardfälle kann ein anerkanntes Muster eine Grundlage sein. Ob es ausreicht, hängt von Leistungen, Kunden, Abläufen und Risiken ab.

Nicht zwingend. Entscheidend ist, dass ihre Geltung beim Vertragsabschluss wirksam vereinbart wird.

Gerade online ist deshalb wichtig, dass der Kunde die Bedingungen rechtzeitig einsehen und akzeptieren kann.

Nein. Die bloße Veröffentlichung macht sie noch nicht automatisch zum Bestandteil eines konkreten Vertrags.

Nein. AGB regeln vor allem die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien. Eine Datenschutzerklärung informiert dagegen darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Gerade bei Websites und Online-Angeboten sollten daher sowohl die vertraglichen Bedingungen als auch die Anforderungen an den Datenschutz getrennt betrachtet werden.

Insbesondere dann, wenn sich Leistungen, Kundengruppen, Vertriebswege oder wesentliche Risiken verändert haben. Auch wiederkehrende Streitfälle können ein guter Anlass sein.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzliche Schutzbestimmungen. Daher können gesonderte Bedingungen für B2C-Geschäfte sinnvoll sein.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Experten

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rechtsanwaltskanzleimagberndtrappmaier.pipedrive.com zu laden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Experten

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von rechtsanwaltskanzleimagberndtrappmaier.pipedrive.com zu laden.