Mit Unternehmer:innen auf die Reise ins Recht gehen, ist unsere Leidenschaft!
Unternehmer*in sein ist nicht leicht, das wissen wir. Deshalb machen wir für Sie möglich, was unmöglich scheint und gehen mit Ihnen durch Ihr Abenteuer "Unternehmen". Hier ein kleiner Überblick darüber, was wir für sie zaubern können.
Und wenn Sie soweit sind, klicken Sie auf "jetzt Termin vereinbaren" und tragen sich selbst direkt in unseren Terminkalender ein:
Die Rechtsbeziehungen der Unternehmer sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt.
Ein Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag diese auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 UGB).
In Abgrenzung zum Unternehmer wird von § 1 Konsumentenschutzgesetz jede Person, die nicht Unternehmer ist, als Verbraucher bezeichnet.
Nur Unternehmer können eine Firma führen.
Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers. Das muss nicht sein bürgerlicher Name sein.
Wenn eine Unternehmer:in gem. § 189 UGB rechnungslegungspflichtig ist, muss sie sich in das Firmenbuch eintragen lassen.
RA Mag. Bernd Trappmaier
2100 Korneuburg
Stockerauer Straße 5/5