Marken, Logos, Slogans, Ideen gehören zum wichtigsten immateriellen Kapital eines Unternehmens.
Selbst Profis sind hier gut mit einem Scout beraten, der durch den Paragrafen-Dschungel, durch das nationale, europäische und internationale Recht führt.
Marken können alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen.
Marken müssen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Unterscheidungskraft).
Markenrechte werden durch Eintragung in das Markenregister (vom Patentamt geführt) erworben.
Der Markenschutz besteht geografisch nur innerhalb Österreichs.
Eine Marke kann aber auch als Unionsmarke registriert werden. Dann gilt der Schutz im Gebiet der Europäischen Union.
Schutz in anderen Ländern kann durch eine internationale Markenregistrierung erworben werden.
Ist Ihr Logo nicht als Marke registriert, kann eine Unterlassungsklage auch auf § 9 UWG gestützt werden, wenn Ihr Logo innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Kennzeichen Ihres Unternehmens gilt und die Verwendung durch den Konkurrenten geeignet ist, eine Verwechslung mit Ihrem Unternehmen hervorzurufen.
Einfacher ist eine auf das Markenschutzgesetz gestützte Unterlassungsklage, die aber die Eintragung in das Markenregister voraussetzt.
Registrierte Marken sind grundsätzlich nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen geschützt. Verwendet jemand eine ähnliche Marke für andere Dienstleistungen, dann besteht kein Unterlassungsanspruch.
RA Mag. Bernd Trappmaier
2100 Korneuburg
Stockerauer Straße 5/5