Unternehmensstrategie Urlaub. Ein Urlaubsrecht-Leitfaden zu glücklichen und produktiven Mitarbeitern.

Grundlagen zum Urlaubsgesetz und Urlaubsanspruch in Österreich – Häufige Fehler und praktische Tipps für Arbeitgeber

Das Leben ist besser in Flip-Flops.

 

1. Die Bedeutung von Urlaub

Während ich hier sitze und diese Zeilen schreibe, ist die Urlaubszeit gerade auf ihrem Höhepunkt. Es ist Ende Juli und gefühlt sind alle weg. Ja, ich hatte meinen Urlaub schon. Ich schaue aus dem geöffneten Fenster, wische mir den Schweiß von der Stirn und beneide gerade jeden, der leicht bekleidet an einem Strand liegt. Womöglich noch mit einem kühlen Getränk in der Hand.

Aber dieser Ratgeber-Artikel soll ja nicht meinem Frustabbau dienen, sondern Ihnen, geschätzter Leser, einen Überblick über die Grundlagen des Urlaubsrechts geben. Und wahrscheinlich geht es Ihnen sowieso wie mir. Denn Sie werden diesen Artikel doch nicht wohl im Urlaub lesen.

Also, lassen Sie uns anschauen, was Sie als Arbeitgeber immer schon über das Urlaubsrecht wissen wollten, sich aber nie zu fragen getraut haben. Lassen Sie uns anschauen, wie Arbeit, Arbeitszeit und Urlaubstage zusammenhängen.

Wenn wir uns dem Thema Urlaub aus der Sicht des Arbeitsrechts nähern, dann beginnen wir natürlich mit dem Urlaubsgesetz. Das Urlaubsgesetz in Österreich gilt gleichermaßen für Arbeiter und für Angestellte. 

Eine wichtige Ausnahme sind allerdings Bauarbeiter. Wenn Sie also ein Bauunternehmen betreiben, dann holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein, denn über das Bauarbeiterurlaubsrecht werde ich hier nichts schreiben.

Das Urlaubsgesetz (UrlG) nennt den Urlaub, um den es hier gehen soll, Erholungsurlaub. Daneben regelt das UrlG noch die Pflegefreistellung, aber wir sind uns einig, dass das relativ wenig mit Erholung zu tun hat, sondern nur eine Arbeit der anderen Art – und darum soll es hier auch nicht gehen.

Der Urlaub dient also der Erholung und damit auch der Gesundheit. Im Urlaub sollen die Mitarbeiter ihre leeren Batterien wieder aufladen und nach seinem Ende mit voll wiederhergestellter Arbeitskraft wieder den Dienst antreten.

 

2. Grundlagen des Urlaubsrechts in Österreich

Gesetzliche Grundlage: Das Urlaubsgesetz (UrlG)

Wie ich schon gesagt habe, ist das Urlaubsrecht für Arbeiter und Angestellte ein Teilbereich des Arbeitsrechts und im Urlaubsgesetz geregelt. Hier müssen wir gleich eine wichtige Vorbemerkung machen: Das Urlaubsgesetz in Österreich ist „unabdingbar“. Das heißt, als Arbeitgeber können wir im Arbeitsvertrag mit unseren Mitarbeitern nichts vereinbaren, das einen Mitarbeiter gegenüber dem UrlG schlechter stellt (etwa vier Wochen statt fünf Wochen Urlaub pro Jahr).

Kollektivverträge im Urlaubsgesetz

Eine weitere wichtige Grundlage für das Urlaubsrecht in Österreich sind die Kollektivverträge. Kollektivverträge sind Rahmenvereinbarungen, die zwischen den sogenannten Sozialpartnern (Gewerkschaften mit der Wirtschaftskammer) abgeschlossen werden und dann für eine ganze Branche gelten. Es gibt in Österreich nur ganz wenige Arbeitsverhältnisse, die nicht (zusätzlich) durch einen Kollektivvertrag rechtlich ausgestaltet sind. Daher ist es wesentlich, immer den anwendbaren Kollektivvertrag zu prüfen, wenn man die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen will.

In vielen Kollektivverträgen sind tatsächlich Bestimmungen über den Urlaub enthalten, die dann neben die Regeln des UrlG treten, dieses ergänzen oder (zugunsten der Arbeitnehmer) abändern. In diesem Ratgeber-Artikel werde ich nicht auf einzelne urlaubsrelevante Bestimmungen aus Kollektivverträgen eingehen. Das würde viel zu weit führen. Ich beschränke mich auf die Darstellung der Rechtslage nach dem UrlG. Ich will aber den Disclaimer anbringen, dass Sie sich bitte im konkreten Einzelfall beraten lassen und dabei den Kollektivvertrag zugrunde legen.

 

3. Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Wie viele Urlaubstage stehen meinen Mitarbeitern zu?

Die Antwort auf diese Frage gibt uns das UrlG ganz unmissverständlich: Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub von 30 Werktagen. Wobei sich dieses Urlaubsausmaß nach Vollendung des 25. Dienstjahres auf 36 Werktage erhöht.

Weil der Teufel aber bekanntlich gerne im Detail steckt, ist diese scheinbar klare Aussage dann doch erklärungsbedürftig. Und das sogar zweifach.

Einmal geht es um die Frage, was denn ein Werktag ist. Wenn wir davon ausgehen, dass der Anspruch auf Urlaub fünf Wochen beträgt (und das tut er), dann sind Werktage nicht nur die Tage von Montag bis Freitag (die meisten von uns haben ja mittlerweile den Luxus einer 5-Tage-Woche). Nein, auch der Samstag ist ein Werktag.

Wenn in Ihrem Betrieb auch die Räder am Samstag stillstehen, dann empfehle ich daher von der Werktagsregelung zur Arbeitstagsregelung zu wechseln. Vereinbaren Sie mit Ihren Arbeitnehmern ein Urlaubsausmaß von 25 Arbeitstagen. Das sind bei einer 5-Tage-Woche nach Adam Riese auch fünf Wochen Urlaub und von daher ist somit alles ok.

Der zweite Punkt, der noch aufzuklären ist, ergibt sich daraus, dass das Urlaubsausmaß sich nach 25 Dienstjahren auf sechs Wochen erhöht. Hier müssen Sie Ihren Arbeitnehmern nach dem UrlG alle Dienstzeiten anrechnen, die sie in unmittelbar vorangegangenen Arbeits- oder Lehrverhältnissen bei Ihnen zurückgelegt haben.

Ach ja und übrigens ist auch das Wort Arbeitsjahr noch klärungsbedürftig. Das Arbeitsjahr beginnt für jeden Arbeitnehmer mit seinem ersten Arbeitstag im Unternehmen (und dauert dann 365 Tage). Im österreichischen Urlaubsrecht entspricht das Urlaubsjahr ebenfalls dem Urlaubsjahr. Das bedeutet, weil ich davon ausgehe, dass Sie Ihre Mitarbeiter nicht alle zum selben Zeitpunkt eingestellt haben, dass jeder einzelne Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen ein anderes Arbeitsjahr bzw. Urlaubsjahr hat.

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch für Teilzeitkräfte?

Vielleicht arbeitet der eine oder andere Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nicht Vollzeit, was je nach Kollektivvertrag 40 Wochenstunden oder auch weniger sein können. Nehmen wir einmal das einfache Beispiel eines Halbtagsbeschäftigten an, der bei Ihnen 20 Stunden pro Woche arbeitet statt 40. Hier ist davon auszugehen, dass nach dem UrlG der Urlaubsanspruch 30 Werk- oder 25 Arbeitstage (also fünf Wochen) pro Jahr beträgt. Wenn der Teilzeitbeschäftigter in Ihrem Unternehmen seine 20 Wochenstunden auf fünf Tage pro Woche verteilt, dann hat er auch Anspruch auf 25 Werktage Urlaub pro Jahr.

Verteilen sich die 20 Wochenstunden aber etwa auf drei Arbeitstage (zweimal acht Stunden und einmal vier Stunden), dann reduziert sich der Urlaubsanspruch. Ihr Mitarbeiter arbeitet tatsächlich nur an drei von fünf Arbeitstagen. Daher hat er auch nur drei Fünftel des Anspruches, also 15 Urlaubstage pro Jahr.

Es bestimmt also einerseits die Arbeitszeit und andererseits die Aufteilung dieser Arbeitszeit, auf wie viele Urlaubstage man Anspruch hat. Wichtig ist: Die Mitarbeiter müssen umgerechnet immer auf 5 Wochen Urlaubszeit kommen – egal, wie die Arbeitszeit aufgeteilt ist.

Wann entsteht der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer in Österreich?

Hier müssen wir zwischen dem ersten Arbeitsjahr des Mitarbeiters und den folgenden Arbeitsjahren unterscheiden.

Im ersten Arbeitsjahr des Arbeitsverhältnisses entsteht der Anspruch auf Urlaub in den ersten sechs Monaten Schritt für Schritt. Das Gesetz sagt: „im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit“. Teilt man die 25 Arbeitstage Urlaub auf 12 Monate auf, dann bedeutet das, dass pro Monat Arbeit ein Anspruch auf zwei Urlaubstage entsteht. Bei Teilzeitbeschäftigten natürlich aliquot weniger.

Nach sechs Monaten Arbeit im Unternehmen entsteht der Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr in voller Höhe. Dann kommt also der Rest des Jahresurlaubs auf einmal dazu.

Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch bereits am Beginn des Arbeitsjahres auf einmal.

Was passiert laut Urlaubsgesetz mit nicht genommenem Urlaub am Jahresende?

Grundsätzlich nichts. Der Mitarbeiter hat die freie Wahl, wie viel seines Jahresurlaubs er verbraucht. Noch bestehende Urlaubstage bleiben also stehen und wird auf das neue Urlaubsjahr vorgetragen. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter am Ende des Urlaubsjahres noch fünf Urlaubstage übrig hat und am ersten Tag des neuen Urlaubsjahres 25 frische Urlaubstage dazu bekommt, dann hat er jetzt 30 Urlaubstage.

Jedoch kann ein Urlaubsanspruch auch verjähren. Nämlich nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. 

Beispiel: Das Urlaubsjahr des Mitarbeiters beginnt jeweils am 1.4. eines Jahres. Am 31.3.2024 hat der Mitarbeiter 6 Urlaubstage offen. Diese nimmt er am 1.4.2024 mit. Am 1.4.2026 sind diese 6 Tage verjährt, wenn sie bis dahin nicht konsumiert wurden. Wobei beim Konsum von Urlaubstagen immer der älteste Anspruch zuerst drankommt.

Wie beantragen Mitarbeiter Urlaub?

Der konkrete Zeitpunkt, wann und wie lange der Mitarbeiter Urlaub hat, ist immer im Einzelfall zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu vereinbaren. Dabei ist nach dem UrlG auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Grundsätzlich sollte der Mitarbeiter seinen Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres verbrauchen.

Empfehlenswert ist es, wenn die Urlaubsvereinbarung schriftlich abgeschlossen wird. Das ist zwar nicht notwendig. Aber es belegt, wann und wie lange Urlaub genommen wurde und dokumentiert damit auch, wie viel Urlaub nach dem Urlaubskonsum noch übrig bleibt.

Ein einseitiger Urlaubsantritt, also ein Urlaub, zu dem keine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande gekommen ist, stellt einen Entlassungsgrund dar.

Der Betriebsurlaub, also die generelle Betriebsschließung und damit Urlaub für alle Mitarbeiter, ist im Gesetz nicht geregelt. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs darf ein derartiger Betriebsurlaub dann angeordnet werden, wenn für die individuellen Urlaubsvereinbarungen mehr als die Hälfte des Jahresurlaubs verbleiben. Empfehlenswert ist es, wenn der Betriebsurlaub drei Monate vorher bekannt gegeben wird.

Was passiert, wenn Mitarbeiter im Urlaub krank werden?

Erstens kommt es anders und zweitens, als man denkt. Da plant man einen wunderbaren Urlaub, freut sich monatelang darauf. Und dann wird man am Urlaubsort krank. Das kommt immer wieder vor. Für den Mitarbeiter natürlich ärgerlich. Aber geteiltes Leid ist ja bekanntlich halbes Leid und deshalb regelt das Urlaubsgesetz, dass alle Tage des Krankenstandes, die auf einen Werktag fallen, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet werden. Vorausgesetzt, dass der Krankenstand länger als drei Kalendertage gedauert hat.

Der erkrankte Arbeitnehmer muss auch im Urlaub den Krankenstand dem Arbeitgeber mitteilen, sobald er länger als drei Tage gedauert hat. Nach dem Urlaub, wenn der Mitarbeiter wieder zur Arbeit kommt, muss er unaufgefordert eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Kommt der Arbeitnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, dann unterbricht der Krankenstand den Urlaub nicht und die Urlaubstage gelten trotz der Krankheit als konsumiert.

Urlaubsgeld in Österreich

Das Urlaubsgeld hat eigentlich mit dem Urlaub nichts zu tun. Es handelt sich dabei wie bei der Weihnachtsremuneration um die im Kollektivvertrag vereinbarten Sonderzahlungen. Das sind keine gesetzlichen Entgeltbestandteile, vielmehr sind sie in Kollektivverträgen geregelt. 

Die Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaften haben einerseits erkannt, dass die Urlaubszeit höhere Zusatzkosten mit sich bringt, was ich nach meinem gerade beendeten Urlaub auch wieder bestätigen kann. Mehr Freizeit heißt einfach auch mehr Möglichkeiten, Geld auszugeben. Während der Arbeit hat man die nicht so. Mal ganz abgesehen von den Kosten für Flugtickets und Hotelübernachtungen. Und da die Gewerkschaften auch davon ausgehen, dass Arbeitnehmer nicht in der Lage sind, unterjährig für diese Zusatzkosten zu sparen, gibt’s eben das kollektivvertragliche Urlaubsgeld (13. Gehalt) extra. Das ist übrigens nach den meisten Kollektivverträgen mit dem Junigehalt fällig.

Fazit: Wichtigkeit einer klaren und transparenten Urlaubsregelung

Arbeit ist gut und wichtig. Doch genauso wichtig ist auch die Urlaubszeit – zur Erholung und damit auch als Bonus für die Gesundheit. Treffen Sie klare und transparente Urlaubsvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern. Am liebsten schriftlich. Sie sind im Übrigen nach dem Gesetz auch verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen. Aus diesen muss hervorgehen:

  • der Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers, die angerechneten Dienstzeiten und die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden bezahlten Urlaubes;
  • die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer seinen bezahlten Urlaub genommen hat;
  • das Entgelt, das der Arbeitnehmer für die Dauer des bezahlten Urlaubes erhalten hat, und der Zeitpunkt der Auszahlung.


Ich hoffe, dieser Ratgeber hat Ihnen geholfen, die Zusammenhänge und rechtlichen/kollektivvertraglichen Regelungen zwischen Arbeit, Arbeitszeit und Urlaubstagen besser zu verstehen.

Empfehlungen zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung

Haben Sie eine klare Regelung zum Urlaub in Ihren Arbeitsverträgen? Ja? Wunderbar. Wenn nicht, lassen Sie Ihre Arbeitsverträge gern überprüfen und bei Bedarf anpassen. 

So, wenn Sie bis hierher gelesen haben, dann haben Sie sich eine Belohnung verdient. Ab in die Flip-Flops und gönnen Sie sich einen Sundowner am Strand. 

Wie wär’s mit einer Caipirinha? Hier ist das Rezept, falls Sie sich den Drink selbst mixen wollen:

Geben Sie eine in Spalten geschnittene Limette in einen hohen Tumbler, dazu Rohrzucker. Mit einem Mörser zerstoßen Sie die Limettenspalten. Jetzt crushed Ice hinzufügen und mit nicht zu wenig Cachaça auffüllen. Cheers.

Haben Sie noch offene Fragen? Als Rechtsanwalt in Korneuburg stehe ich Ihnen sowohl zum Thema Urlaubsrecht als auch bei weiteren Belangen zur Seite.

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