
Bedenke der Ansprüche der Gesellschaft
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, bestimmte OG/KG) gelten die Kapitalerhaltungsvorschriften. Danach darf das Vermögen der Gesellschaft nur im gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich festgelegten Umfang verwendet werden. Eine Gewinnausschüttung,