Kaufvertrag Immobilie

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Kaufvertrag Immobilie

Kaufverträge gehören zum Vertragsrecht. Sie können sehr kompliziert sein – für Käufer und Verkäufer.

Geht es also um den Kauf oder Verkauf von Immobilien, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Immobilienrecht hinzuzuziehen, um im Nachhinein keine bösen Überraschungen zu erleben.

Das zeichnet uns aus

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Rechtsanwalt für Vertragsrecht Mag. Bernd Trappmaier

Leistungen zum Kaufvertrag einer Immobilie

Als Anwalt für Vertragsrecht und Kaufverträge unterstütze ich Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien mit folgenden Leistungen:

Aufsetzen des Kaufvertrags
Erstellung & Prüfung von Kaufverträgen
Eintragung der Immobilie bzw. Liegenschaft im Grundbuch
Treuhandschaft
Abwicklung mit Finanzamt & finanzierender Bank
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Warum ist ein Anwalt beim Immobilienkauf oder -verkauf wichtig?

In Österreich können Sie als Käufer einen Immobilienkaufvertrag gemeinsam mit dem Verkäufer selbst aufsetzen. Theoretisch würde sogar eine mündliche Vereinbarung ausreichen – denn in Österreich herrscht Vertragsfreiheit. Aber mit einem solchen Vertrag können Sie nicht Eigentümer der Immobilie werden!

Zum Schutz beider Parteien müssen solche Verträge immer schriftlich aufgesetzt und von einem Rechtsanwalt oder Notar beglaubigt werden. Denn nur mit einem schriftlichen und beglaubigten Vertrag kommen Sie als Eigentümer ins Grundbuch.

Lassen Sie beim Kauf oder Verkauf von Immobilien den Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen, achtet dieser überdies darauf, dass alle wichtigen Punkte festgehalten werden und keine Fallstricke für Sie entstehen. Denn bereits etwas zu schwammige Formulierungen können sich im Nachhinein als Stolpersteine erweisen.

Grafik, die die Vorteile eines Kaufvertrags vom Rechtsanwalt für Käufer und Verkäufer aufzeigt

Der Grundbucheintrag ist entscheidend

Beim Immobilienkauf oder -verkauf in Österreich ist der Eintrag ins Grundbuch entscheidend. Denn: Ein unterzeichneter Kaufvertrag allein macht Sie nicht zum Eigentümer der Immobilie.

Dieser Eintrag erfolgt über das Bezirksgericht und es sind einige Dokumente notwendig.

Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht und Immobilienrecht mit Spezialisierung auf Kaufverträge unterstütze ich Sie gerne in diesem Prozess. Gerne übernehme ich darüber hinaus auch die treuhändische Sicherstellung des Kaufpreises und informiere Sie über anfallende Gebühren sowie Steuern:

  • Eintrag ins Grundbuch
  • Steuern-/Gebühren-Berechnung
  • Sicherstellung des Kaufpreises
  • Aufklärung über alle anfallenden Kosten

Kanzlei Mag. Bernd Trappmaier – Immobilienrecht & Vertragsrecht

Professioneller Kaufvertrag Immobilie: wichtige Bestandteile

Ein Immobilienkaufvertrag muss bestimmte Punkte und Informationen enthalten.

  • Details zu Vertragspartnern: Name, Adresse, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer etc. von Käufer & Verkäufer
  • Beschreibung der Immobilie: Neben der Art der Immobilie (Wohnung, Haus) und Adresse auch die Fläche, Einlagezahl, Katastralgemeinde etc.
  • Mängel: Der Verkäufer hat eine Aufklärungspflicht hinsichtlich des Immobilienzustandes. Daher sollte dieser auch in den Vertrag aufgenommen werden.
  • Kaufpreis: konkrete Zusammensetzung – Inklusive der Aufschlüsselung der einzelnen Kosten, die den Kaufpreis ausmachen (Inneneinrichtung, Liegenschaften etc.). Diese Aufschlüsselung ist auch für das Finanzamt wichtig.
  • Bezahlung: Details & genaue Abwicklung
  • Treuhänder: Dies ist Ihr Rechtsanwalt oder Notar. Dieser sollte auch im Immobilienkaufvertrag genannt werden.
  • Kosten: Für Notar bzw. Anwalt. Ebenso die Betriebskosten der Immobilie
  • Energieausweis: Vereinbaren Sie im Kaufvertrag die Übergabe des Energieausweises.
  • Servitute: Miet-/Wohnrechte, Wegerechte, Überlandleitungen und andere Dienstbarkeiten müssen im Kaufvertrag gelistet und ins Grundbuch eingetragen werden.
  • Übergabetermin: Halten Sie den vereinbarten Termin im Kaufvertrag der Immobilie fest.
  • Aufsandungserklärung: Vonseiten des bisherigen Eigentümers. Diese ist notwendig, damit das Eigentum im Grundbuch auf den Käufer übertragen werden kann.

Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag für Immobilien achten

Vor dem eigentlichen Kaufvertrag einer Immobilie gibt es meistens einen Vorvertrag (Anbot). Dieser ist für Käufer und Verkäufer bindend. Wir raten Ihnen, noch vor Unterzeichnung des Angebots folgende Punkte zu prüfen: 

  • Mängel an der Immobilie
  • Informationen aus dem Grundbuch (diese sollten auch mit Inhalten aus dem Vertrag abgeglichen werden)
  • Kosten der Immobilie (auch Betriebskosten)
  • Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag
  • Notwendige Sanierungen
  • Sind Anbot und Kaufvertrag identisch?


Lesen Sie sich alles in Ruhe und im Detail durch. Lassen Sie sich am besten durch einen Anwalt für Vertragsrecht und Kaufverträge unterstützen, um mögliche langwierige und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Kaufvertrag Haus

Wollen Sie in Österreich ein Haus kaufen oder verkaufen, gilt immer das österreichische Recht. Der aktuelle Wohnsitz von Käufer und Verkäufer ist nicht entscheidend.

Folgende Mindestanforderungen sollte ein Kaufvertrag eines Hauses aufweisen:

  • Name, Anschrift & Unterschrift von Verkäufer und Käufer 
  • Adresse des Hauses (inkl. Name der Gemeinde)
  • Mögliche Miteigentümer
  • Mögliche Belastungen des Hauses durch Dritte


Auch ein solcher Vertrag sollte durch einen Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden.

Kaufvertrag Wohnung

Bei einem Kaufvertrag für Wohnungen müssen zwei Fälle unterschieden werden:

Ist die Wohnung noch nicht fertiggestellt, schützt das Bauträgervertragsgesetz in Verbindung mit dem Wohnungseigentumsgesetz den Käufer. Hier ist zu prüfen, ob der Kaufvertrag diesen Bestimmungen entspricht, sonst verlieren Sie womöglich den gesetzlichen Schutz. 

Wurde die Wohnung bereits genutzt, raten wir dazu, die Instandhaltungsrücklage zu prüfen.

In beiden Fällen sollte der Vertrag für den Kauf der Eigentumswohnung folgende Punkte abdecken:

  • Alle Flächen: Garten, Keller & Co.
  • Etwaige Anzahlungen

In Bezug auf Verzugszinsen sollten Sie prüfen, ob diese angemessen sind. 


Auch hier sollten Sie den Vertrag notariell beglaubigen lassen.

Mag. Bernd Trappmaier, Rechtsanwalt für Kaufverträge

Ich unterstütze Käufer & Verkäufer beim Kaufvertrag für Ihre Immobilie

Möchten Sie Immobilien kaufen oder verkaufen, sollten Sie alle Details schriftlich in einem Vertrag festhalten. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite.

Als Rechtsanwalt in Korneuburg bei Wien mit Spezialisierung auf Vertragsrecht unterstützen das Team meiner Kanzlei und ich Sie gerne bei der Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen, bei der Eintragung ins Grundbuch und bei der Abwicklung des Kaufs oder Verkaufs mit dem Finanzamt und der Bank. Ich fungiere für Sie als Treuhänder und als wachsames Auge, damit Sie Ihre perfekte Immobilie finden und der Immobilienkauf reibungslos abläuft.

Ob Käufer oder Verkäufer – Lassen Sie sich bei einem Erstgespräch in meiner Kanzlei kostenlos und unverbindlich zum Vertragsrecht und Immobilienrecht beraten!

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