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Die Klarheit des Urheberrechts in der Videoproduktion: Ein Leitfaden für Unternehmer

Urheberrechte sind ein wesentlicher Aspekt, der in der modernen Geschäftswelt oft übersehen wird. Mit dem Aufkommen digitaler Technologien ist es einfacher denn je, auf geschütztes Material zuzugreifen und es möglicherweise ohne die entsprechende Genehmigung zu nutzen. Die Thematik des Urheberrechts ist besonders relevant, wenn es um die Videoproduktion geht - ein Bereich, der sich in der Geschäftswelt immer größerer Beliebtheit erfreut.

In einem kürzlich durchgeführten CAMFIRE.talk, gehostet von CAMFIRE.tv auf YouTube, erläuterte Rechtsanwalt Mag. Bernd Trappmaier die Grundlagen des Urheber- und Nutzungsrechts in der Videoproduktion. Im Folgenden bieten wir Ihnen eine leicht verständliche Zusammenfassung dieser Diskussion, um Ihr Verständnis für dieses wichtige Thema zu vertiefen.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?

Die erste Unterscheidung, die gemacht werden sollte, ist die zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht. Der Urheber ist der Schöpfer des Werks und hat das ausschließliche Recht, zu entscheiden, wie dieses Werk genutzt wird. Im Gegensatz dazu ist der Nutzungsberechtigte jemand, dem vom Urheber die Erlaubnis erteilt wurde, das Werk in einer bestimmten Art und Weise zu verwenden.

Das Urheberrecht tritt automatisch in Kraft, sobald ein Werk geschaffen wird, und erfordert keine Registrierung. Es bietet dem Urheber Schutz vor unerlaubter Nutzung durch andere.

 

Der Urheber kann aber auch entscheiden, dass jemand anderer sein Werk auf bestimmte Arten wirtschaftlich verwerten darf. Zum Beispiel kann der Urheber eines Bildes jemand anderem das Recht einräumen, das Bild im Internet zu teilen. Dieses Nutzungsrecht kann unentgeltlich oder gegen Zahlung eines Entgelts eingeräumt werden.


Was der Nutzungsberechtigte alles darf, hängt vom Inhalt der Vereinbarung ab. Solche Vereinbarungen nennen wir übrigens Lizenzverträge. Der Lizenzvertrag regelt die genauen Bedingungen für die Nutzung des fremden Werkes. Die Lizenz kann dabei zum Beispiel zeitlich oder geografisch beschränkt sein. Oder auch die Art und Weise der Verwertung kann ganz genau geregelt sein.

 

Grundsätzlich gibt es im Gesetz verschiedene Verwerungsarten: Vervielfältigen, verbreiten, vermieten oder verleihen, senden, vortragen, aufführen, oder zur Verfügung stellen. Im Lizenzvertrag kann auch geregelt werden, ob der Lizenznehmer Sublizenzen erteilen oder die Lizenz verkaufen darf.

Warum ist das Urheberrecht für Unternehmer wichtig?

In einer Welt, in der Inhalte König sind, ist es für Unternehmer unerlässlich, die Regeln des Urheberrechts zu verstehen. Ohne dieses Wissen können sie leicht in Fallen tappen und gegen die Rechte anderer verstoßen, was teure rechtliche Konsequenzen haben kann.

 

Zu beachten ist, dass die Unwissenheit in breiten Bevölkerungsschichten über Urheber- und Nutzungsrechte zu – in der Regel - unabsichtlichen Rechtsverletzungen führt. Du kannst dich aber nicht auf diese Unwissenheit ausreden. Im Fall einer berechtigten Abmahnung kann das kostspielige Folgen haben.

Was tun, wenn Ihr Werk ohne Erlaubnis verwendet wird?

Dazu muss man sagen, dass es rein faktisch schwierig ist, ein Werk vor ungewollter Verwendung zu schützen. Die Macht des Faktischen ist hier stärker als das Recht. Das Recht kann erst eingreifen, wenn es zu einer Verletzung gekommen ist.


Was ich proaktiv machen kann, wenn ich vermeiden möchte, dass mein Werk von nicht Berechtigten verwendet wird, ist im Wesentlichen, dass ich auf das Urheberrecht verweise. Also das Publikum informiere. Natürlich kann ich versuchen, technische Schranken einzusetzen, die aber auf technischer Ebene wieder umgangen werden können.


Ein Urheberrechtsregister gibt es wie gesagt nicht. Ich kann also nicht wie zum Beispiel im Markenrecht mein Werk registrieren lassen. Ich kann aber das Copyright-Zeichen anbringen.


Bei einem Video sind alle Teile geschützt: einmal das Video als Gesamtwerk, dann einzelne Videosequenzen, die Tonspur, aber auch zum Beispiel das Drehbuch. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass diese Teile auch verschiedene Urheber haben können. Wenn wir gemeinsam ein Video aufnehmen, dann sind wir gemeinsam Miturheber der Texte. Urheber der Bild- und Tonaufnahmen ist aber derjenige, der die Kamera bedient.

Wenn jemand Ihr Video ohne Ihre Erlaubnis verwendet, haben Sie das Recht, diese Person aufzufordern, die Verwendung einzustellen und möglicherweise eine Entschädigung für die Nutzung Ihres Materials zu verlangen. In der Regel würden Sie diesen Prozess mit einer Abmahnung beginnen.

Wie erhält man die Rechte zur Nutzung von fremden Materialien?

Wenn Sie fremde Materialien in Ihrer Produktion verwenden möchten, benötigen Sie eine Lizenz von dem Urheber des Materials. Es gibt Plattformen, die Stock Footage und Musik gegen eine Gebühr anbieten, wie zum Beispiel bestimmte Stock Footage Plattformen oder die AKM in Österreich für Musiklizenzen.

Es gibt auch Möglichkeiten, Material unter Creative Commons Lizenzen zu verwenden, die oft weniger restriktiv sind, aber immer noch die Anerkennung des Urhebers erfordern.

KI-generierte Materialien: Ein Graubereich

Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zum Erstellen von Materialien ist ein aufkommender Bereich, der rechtlich noch nicht vollständig geklärt ist. Momentan kann nur ein Mensch als Urheber betrachtet werden, nicht eine KI oder der Programmierer der KI.

 

In der Regel kann man davon ausgehen, dass Werke, die mit KI generiert wurden keinem Urheberschutz unterliegen. Das kann dann aber anders sein, wenn wiederum jemand sehr konkrete Prompts, also Anweisungen an die KI gegeben hat. In diesem Fall wird auch vertreten, dass derjenige, der die Prompts eingegeben hat, als Urheber anzusehen ist.

Abschließende Gedanken und nächste Schritte

Die Welt des Urheberrechts kann kompliziert sein, aber ein grundlegendes Verständnis ist für jeden Unternehmer unerlässlich. Wir hoffen, dass dieser Artikel einige Ihrer Fragen geklärt hat.

Für eine tiefere Einsicht in das Thema empfehlen wir das Video-Gespräch mit Rechtsanwalt Mag. Bernd Trappmaier.

Wenn Sie weitere Fragen zum Urheberrecht und dessen Auswirkungen auf Ihre Geschäftspraktiken haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, auf der sicheren Seite des Gesetzes zu bleiben.

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RA Mag. Bernd Trappmaier

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