Wird eine Wohnung etwa über eine Internet-Buchungsplattform ständig zur jederzeitigen tage-, wochen- oder monatsweisen Untervermietung angeboten und bei gegebener Nachfrage auch tatsächlich vermietet und liegt der täglich erzielte Untermietzins um mehr als 100 % über dem auf einen Tageswert umgerechneten Hauptmietzins, kann der Vermieter das Hauptmietverhältnis aufkündigen.