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Welche dieser Rechtsformen für Ihr Unternehmen ideal ist

Rechtsform
"Adler fliegen alleine – Schafe scharen sich zusammen"

"Adler fliegen alleine – Schafe scharen sich zusammen"

 

Dieses alte Sprichwort ist keine Wertung, bringt aber zum Ausdruck, wie wichtig es ist für jedes Unternehmen und Unternehmenszweck, für Ihre individuellen Stärken und Schwächen die richtige Rechtsform zu finden.

 

 Gerade bei der Unternehmensgründung steht der hoffnungsfrohe Jungunternehmer vor dem buchstäblichen Wald der Rechtsformen. Wie soll er hier den richtigen Baum, seine richtige Unternehmensform finden.

 

Ist der Gründer nicht alleine, so scheidet zwar die Rechtsform des Einzelunternehmens aus, aber die verbleibende Auswahl stellt immer noch eine große Herausforderung dar.

 

Berater sind hier gefragt. Unser Tipp: fragen Sie nicht nur Ihren Steuerberater. Der wird Ihnen die steueroptimale Rechtsform empfehlen. Aber steueroptimal muss nicht immer optimal sein. Außerdem kann Ihr Steuerberater ja noch gar nicht wissen, wie viel Steuern Sie bezahlen werden. Sie haben ja noch keinen einzigen Euro verdient. Ihr Gewinn ist im Besten Fall eine optimistische Schätzung in Ihrem Businessplan.

 

Vernachlässigen Sie nicht die Frage der Haftungen. Jede Unternehmensform regelt Ihre persönliche Haftung anders. Wollen Sie Ihr Privatvermögen und Ihre Familie absichern aber Sie können die möglichen Risiken Ihres neuen Geschäfts noch nicht abschätzen? Dann wird eine Rechtsform mit beschränkter persönlicher Haftung für Sie sinnvoller sein, wenn diese vielleicht auch mit höheren Steuern erkauft wird. Sehen Sie es als Versicherungsprämie.

 

Welche Rechtsformen gibt es jetzt? Und welche ist gerade für Ihr Unternehmen optimal?

Der Einzelunternehmer

Knapp drei Viertel aller Unternehmen werden in der Rechtsform "Einzelunternehmer" betrieben. Das müssen nicht zwangsläufig auch Einpersonenunternehmen (EPU) sein. Einzelunternehmer bedeutet, dass der Unternehmensinhaber eine natürliche Person ist. Aber auch als Einzelunternehmer können Sie Mitarbeiter haben. Dann sind Sie kein Einpersonenunternehmen.

 

Eine Eintragung in das Firmenbuch ist jederzeit möglich. Überschreitet ein Einzelunternehmer einen Umsatz von 700.000 Euro pro Jahr, ist die Eintragung in das Firmenbuch verpflichtend.

Die Haftung des Einzelunternehmers

Einzelunternehmer haften für geschäftliche Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen.

 

Eine Trennung gibt es hier nicht.

 

Diese Rechtsform ist daher zwar die billigste Variante ein Unternehmen zu betreiben aber auch die risikoreichste.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die am häufigsten gewählte Gesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Fast drei Viertel aller im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften sind GmbHs.

 

Was macht die GmbH so beliebt?

 

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 35.000 Euro. Erleichterungen bestehen bei der "GmbH light". Bei dieser gibt es eine so genannte Gründungsprivilegierung. Für die ersten 10 Geschäftsjahre müssen die Stammeinlagen der Gesellschafter in Summe nur 10.000 Euro betragen.

 

Die Hälfte des Stammkapitals muss grundsätzlich bar aufgebracht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Sachgründung möglich, bei der das Stammkapital nicht bar, sondern durch Sacheinlagen aufgebracht wird.

 

Die Haftung bei der GmbH

Bei einer GmbH haften die Gesellschafter nur bis zum Betrag der übernommenen, aber nicht voll einbezahlten Stammeinlage. Mit der GmbH besteht also die Möglichkeit, die beim Einzelunternehmen bestehende private Haftung weitgehend auszuschließen.

 

Zu beachten ist, dass dem Gesellschafter die Stammeinlage nicht zurückbezahlt werden darf (Verbot der Einlagenrückgewähr). Der Gesellschafter darf nur den Gewinn, soweit er nicht aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses in der Gesellschaft verbleiben soll (thesauriert wird) entnehmen.

Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft

Rund ein Fünftel aller Gesellschaften sind Kommanditgesellschaften oder offene Gesellschaften, wobei die Kommanditgesellschaften eindeutig überwiegen.

 

Bei der offenen Gesellschaft haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Haftung ist daher gleich wie bei einem Einzelunternehmen mit dem Unterschied, dass es eben nicht nur einen Unternehmer gibt, sondern mindestens zwei.

 

Bei der Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Gesellschafter unterschiedlich. Während der Komplementär mit seinem gesamten (auch privaten) Vermögen haftet, ist die Haftung des Kommanditisten auf seine Haftsumme begrenzt. Das Gesetz regelt keine Mindesthaftsumme.

GmbH & Co KG

Beliebt ist die Kombination aus GmbH und Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG).

 

Bei dieser ist eine GmbH der Komplementär und regelmäßig eine natürliche Person der Kommanditist.

 

So ist es auch für Einzelunternehmer möglich, eine GmbH & Co KG zu errichten.

 

Bei der GmbH & Co KG ist die Haftung wie bei der GmbH beschränkt, während die Besteuerung des Gewinns an das Einzelunternehmen angeglichen werden kann. Die GmbH & Co KG wird daher primär aus steuerlichen Gründen gewählt.

 

Andere Rechtsformen

Weitere Rechtsformen, die allerdings insgesamt ca. 1% aller Unternehmen ausmachen sind die Aktiengesellschaft, der Verein und die Genossenschaft.

 

Rechtsformen, die eigentlich Unternehmensbeteiligungen darstellen sind die stille Gesellschaft und die Privatstiftung.

Umgründungen

Eine einmal gewählte Rechtsform kann irgendwann einmal nicht mehr geeignet sein für das damit betriebene Unternehmen.

 

Dann stellt sich die Frage der Umgründung der Gesellschaft, z.B. von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft oder in eine Personengesellschaft (OG oder KG - oder z.B. GmbH & Co KG).

 

Eine andere Form der Umgründung ist die Verschmelzung von zwei Gesellschaften – oder die Spaltung, wenn z.B. ein Betrieb aus einer Gesellschaft ausgegliedert und als eigenständige Gesellschaft weiter geführt werden oder verkauft werden soll.

 

Umgründungen sind sehr spezialisierte Rechtsberatungsdienstleistungen, die immer individuell erarbeitet werden müssen.

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