Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG ordnet die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer an und verpflichtet alle Gesellschaften dazu, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an die Registerbehörde zu melden.
Ab 1. Jänner 2018 können Sie eine Standard GmbH selbst ohne Hinzuziehung eines Notars oder Rechtsanwalts gründen.
Was eine Standard GmbH ist und ob das für Sie sinnvoll ist, lesen Sie in unserem Artikel.
In das Firmenbuch eingetragene Unternehmer müssen auf ihrem Geschäftspapier (Briefe, Lieferscheine, Rechnungen aber auch e-Mails und Webseiten!) nach § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) folgende Angaben machen: die Firma (bei Einzelunternehmern auch den Namen des Unternehmers) die Rechtsform (z.B. GmbH oder e.U.) den Sitz die Firmenbuchnummer das Firmenbuchgericht Wer der Pflicht dazu nicht nachkommt, kann vom Firmenbuchgericht mit einer Zwangsstrafe dazu angehalten werden!
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