Nicht selten werden in der Praxis eines Rechtsanwaltes, der Makler vertritt Fälle an ihn herangetragen, bei denen Kunden des Maklers versuchen, der Provision zu entgehen.
Der Makler hat häufig einen Vertragspartner namhaft gemacht und der Kunde versucht, nachdem der Kontakt hergestellt ist, den Makler zu umgehen. In manchen Fällen wirkt dabei der Vertragspartner sogar mit.
Das Gesetz scheint dem Kunden dafür sogar über Kündigungs- und Rücktrittsrechte Werkzeuge an die Hand zu geben.
In Schenkungs- und Übergabsverträgen behält sich in der Praxis der Übergeber gerne ein lebenslanges Wohnrecht. Was dahinter steckt, liegt auf der Hand: Der Übergeber will zwar zu Lebzeiten die Erbfolge regeln - nicht selten ist der Übergeber auch getrieben aus Furcht vor dem Finanzamt oder möchte einen Pflegeregress verhindern. Aber die Nutzungsverhältnisse sollen tunlichst – so lange der Übergeber lebt – nicht geändert werden. Das heißt, der Übergeber will weiterhin die das...