Die Datenschutzbehörde hat eine Verordnung erlassen, mit der festgelegt wird, für welche Datenverarbeitungen keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG ordnet die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer an und verpflichtet alle Gesellschaften dazu, ihre wirtschaftlichen Eigentümer an die Registerbehörde zu melden.