Artikel mit dem Tag "Frühwarnsystem"



Arbeitsrecht · 27. Juni 2018
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die regionale AMS-Geschäftsstelle schriftlich zu verständigen, wenn sie – bei Betrieben mit 100 bis 600 Beschäftigten – beabsichtigen, die Arbeitsverhältnisse von mindestens 5 % der Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen aufzulösen (Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG). Laut OGH wird das Frühwarnsystem schon bei entsprechender Absicht des Arbeitgebers ausgelöst.

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