Wenn zivlrechtlich (vor allem zur Haftungsbegrenzung) oder steuerlich die "Umwandlung" eines Einzelunternehmens in eine GmbH angezeigt ist, kann dies durch eine Sachgründung oder durch eine Einbringung des Unternehmens in eine bar gegründete GmbH erfolgen.
Ab 1. Jänner 2018 können Sie eine Standard GmbH selbst ohne Hinzuziehung eines Notars oder Rechtsanwalts gründen.
Was eine Standard GmbH ist und ob das für Sie sinnvoll ist, lesen Sie in unserem Artikel.