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5-jähiger Kündigungsverzicht in einem Mietvertrag ist unwirksam
Mietvertrag · 02. Mai 2022
Ein fünfjähriger Kündigungsverzicht beschränkt den Mieter erheblich in seiner Lebensplanung und bietet lediglich dem Vermieter Planungssicherheit, weshalb der Kündigungsverzicht gröblich benachteiligend (iSd § 879 Abs 3 ABGB) und folglich unwirksam ist.

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RA Mag. Bernd Trappmaier

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