Wenn man eine Liegenschaft mithilfe eines Maklers kauft, bezahlt man diesen natürlich. Aber was passiert mit der Maklerprovision, wenn der Kauf nicht zustande kommt? Mehr dazu lesen Sie hier.
Der Alleinvermittlungsauftrag ist heutzutage ein beliebtes Tool unter Immobilienmaklern. Dieser kann den Verkauf von Wohnungen, Einfamilienhäusern und Baugrundstücken betreffen. Hierbei entstehen sowohl für den Makler als auch für den Auftraggeber Rechte und Pflichten.
Voraussetzung für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers ist der Nachweis einer verdienstlichen, für den Geschäftsabschluss adäquat kausalen Tätigkeit. Eine verdienstliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie den Anforderungen des Vermittlungsvertrags entspricht und geeignet ist, für den Geschäftsherrn Vertragspartner aufzufinden bzw diese zum Vertragsabschluss zu bewegen. Im Geschäftszweig der gewerblichen Immobilienmakler reicht dabei die bloße Namhaftmachung des potenziellen...
Der Verkäufer haftet dem Makler auch bei einem unentgeltlichen Maklervertrag für die entgangene Käuferprovision, wenn er die Durchführung des vermittelten Geschäfts ohne wichtigen Grund vereitelt.
Der Makler hat dann Anspruch auf Provision, wenn seine Tätigkeit für den Vertragsabschluss adäquat kausal und verdienstlich war. Was das konkret bedeutet, beleuchtet dieser Artikel.
Nicht selten werden in der Praxis eines Rechtsanwaltes, der Makler vertritt Fälle an ihn herangetragen, bei denen Kunden des Maklers versuchen, der Provision zu entgehen.
Der Makler hat häufig einen Vertragspartner namhaft gemacht und der Kunde versucht, nachdem der Kontakt hergestellt ist, den Makler zu umgehen. In manchen Fällen wirkt dabei der Vertragspartner sogar mit.
Das Gesetz scheint dem Kunden dafür sogar über Kündigungs- und Rücktrittsrechte Werkzeuge an die Hand zu geben.
Ausgangslage: Der Makler und die beklagte GmbH haben eine Provisionsvereinbarung getroffen. Nach dieser hat der Makler bei Vermittlung von Investoren für ein Projekt der Beklagten Anspruch auf eine Provision von 2 % der vermittelten Gesamtinvestitionssumme. Der Makler vermittelte Investoren für das Projekt. Die beklagte GmbH gründete eine weitere Gesellschaft, deren Geschäftsführer der Geschäftsführer der beklagten GmbH ist. Das Projekt wurde verwirklicht. Die Investoren investierten 4...